Hannover/Bremen. Viele Tierheime werden immer voller, denn während der Corona-Pandemie konnten kaum Tiere vermittelt werden. Doch viele bekamen auch finanzielle Hilfe.

In Niedersachsen haben bislang mehr als 50 Tierheime von Corona-Hilfen des Bundesumweltministeriums profitiert. Das geht aus einer Übersicht des Umweltbundesamtes hervor. Der Bundestag hatte im Dezember 2020 eine Förderung für Tierheime beschlossen, um deren Situation während der Corona-Pandemie zu verbessern und das Tierwohl zu sichern.

Das Bundesumweltministerium unterstützt daher mehr als 500 Tierschutzvereine in Deutschland, die Träger von Tierheimen sind, mit einer Einmalzahlung von jeweils 7500 Euro, um finanzielle Ausfälle und Mehrausgaben in der Pandemiezeit abzufedern. Weiter Anträge sind in Prüfung. In Niedersachsen sind bislang 57 Einrichtungen gefördert worden, in Bremen 2.

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Hilfen für gemeinnützige Vereine

 Ein Hund wartet im Tierheim Bremen auf ein neues Zuhause. Das Bundesumweltministerium hat deutschlandweit bereits 500 Tierschutzvereine Corona-Hilfe von jeweils 7500 Euro zukommen lassen.
Ein Hund wartet im Tierheim Bremen auf ein neues Zuhause. Das Bundesumweltministerium hat deutschlandweit bereits 500 Tierschutzvereine Corona-Hilfe von jeweils 7500 Euro zukommen lassen. © dpa | Ingo Wagner

Dazu zählen unter anderem die Vereine: Aktive Tierfreunde (Norden), Tierschutzverein Borkum, Verein zur Hilfe notleidender Tiere in Europa (Hannover), Tierschutz Eine Pfote, ein Versprechen (Cuxhaven), Tierheim Schwartenpohl (Osterwald), Tierschutzverein Goslar und Umgebung sowie die Wildtierhilfe Lüneburger Heide.

Antragsberechtigt waren alle in Deutschland tätigen, privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnliche Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Antragsberechtigten mussten nachvollziehbar die coronabedingten Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite in Höhe von mindestens 7500 Euro im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 darlegen.

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