Hannover. Die Justiz kassierte mehrere Corona-Regelungen der Landesregierung. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann befürwortet trotzdem Vorsicht bei Öffnungen.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann befürwortet auch nach der jüngsten gerichtlichen Schlappe zu den Corona-Regeln im Tourismus möglichst vorsichtige Öffnungen. Der „Nordsee-Zeitung“ sagte der CDU-Politiker: „Wir werden uns bei unserem Handeln weiterhin von dem Gedanken leiten lassen, die Menschen in unserem Land zu schützen und gleichsam, soweit es geht, unsere Wirtschaft.“ Er bezog sich damit auf die vor Pfingsten vom Oberverwaltungsgericht gekippte Regel, dass vorerst nur Gäste aus Niedersachsen in den touristischen Unterkünften übernachten dürfen sollten. Begrenzte Kapazitäten und Testpflichten waren den Richtern ausreichend – und Beschränkungen auf „Landeskinder“ daher unzulässig.

Schon zuvor waren Regelungen der Landesregierung für verschärfte Schutzmaßnahmen in Hotellerie und Gastgewerbe von der Justiz kassiert worden – in Niedersachsen wie in anderen Ländern. Ein Beispiel war 2020 das Beherbergungsverbot, das auch unter den besonders hart von den Pandemiefolgen getroffenen Touristikern heftig kritisiert wurde.

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Zur „Landeskinder“-Regel habe auch er vorher „erhebliche rechtliche Zweifel“ geäußert, räumte Althusmann ein. Das Kabinett habe sich schließlich jedoch auf eine gemeinsame Linie verständigen müssen. Mit Blick auf den Richterspruch aus Lüneburg meinte er: „Dabei kann es in einer Krise auch mal zu konträren Entscheidungen kommen.“

Im Zweifel sei Vorsicht gerechtfertigt, argumentierte Althusmann – denn das Virus verändere sich nach wie vor rasch. Tourismus und Gastronomie würden überdies auch mit viel Hilfsgeld unterstützt. Ob sich Betriebe, die Schadenersatz wegen der Schutzmaßnahmen verlangen, vor Gericht durchsetzen können, „dürfte noch sehr strittig sein“.

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