Hannover. Noch am Vormittag hatten Hoteliers und Gastronomen das Beherbergungsverbot scharf kritisiert. Nun ist es vorerst gekippt. Dehoga erleichtert.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Alexander Krack, Geschäftsführer des Dehoga-Bezirksverbands Land Braunschweig-Harz, begrüßte die Entscheidung gegenüber unserer Zeitung: „Das Beherbergungsverbot war absolut unverhältnismäßig. Die jetzige Entscheidung zeigt: Man kann sich auf die Gerichte verlassen.“

Ferienparkbetreiber hatte gegen Beherbergungsverbot geklagt

Geklagt hatte der Ferienpark-Betreiber „Waldsee Feriendienst“ aus Clausthal-Zellerfeld – unterstützt vom Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Wie das Lüneburger Gericht mitteilte, müssen sich die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Die Landesregierung hatte das Verbot erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen.

Trotz Ausnahmen sah Gericht Beherbergungsverbot als nicht notwendig an

Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut Gericht „nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar“. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.

Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.

Dehoga hatte zuvor noch Kritik geübt

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Niedersachsen hat mit Erleichterung auf die Aussetzung des Beherbergungsverbots für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots reagiert. „Wir hoffen, dass die Hotellerie die restlichen Urlaubstage noch einfahren kann“, sagte Hauptgeschäftsführer Rainer Balke am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Allerdings habe die Verordnung der Landesregierung bei vielen Reisewilligen zu Verunsicherung geführt. „Der Schaden ist definitiv entstanden“, sagte Balke. „Ob das noch kompensiert werden kann, wissen wir nicht.“Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte das Beherbergungsverbot kurz zuvor in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Hotels und Pensionen müssen sich demnach mit sofortiger Wirkung nicht mehr an die Vorgaben halten. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Gerade zur Herbstferienzeit bleibe die Lage in der Touristik sehr schwierig. „Die Verunsicherung hält an, es gibt Stornierungen zuhauf“, so Balke. Mit einer Entscheidung zum Beherbergungsverbot bis zum 8. November zu warten und so dringend nötige Umsätze während der freien Tage zu gefährden, hält er für „einen Heidenunsinn“.

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