Hannover. Beleidigung, Bedrohung und sogar Körperverletzung: Über 2000 Übergriffe auf Amtsträger sind vergangenes Jahr in Niedersachsen registriert worden.

Zahllose Ermittlungsverfahren wegen Übergriffen auf Amtsträger und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beschäftigen die Staatsanwälte in Niedersachsen. Im vergangenen Jahr habe es 2149 erledigte Verfahren bei den Staatsanwaltschaften im Land gegeben, teilte das Justizministerium mit. 2019 seien es im Zeitraum von Anfang September bis Ende Dezember 441 erledigte Verfahren gewesen, vor September 2019 habe es keine entsprechende Erfassung gegeben. Dabei geht es um Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Betroffen sind aber auch Richter oder Hilfeleistende wie Rettungskräfte.

2020 gab es den Angaben zufolge insgesamt 1079 Anklagen und Strafbefehlsanträge sowie Anträge im beschleunigten Verfahren, in 142 Fällen wurden die Verfahren eingestellt. In den vier letzten Monaten des Jahres 2019 gab es 208 Anklagen und Strafbefehlsanträge. 43 Verfahren wurden eingestellt. Die übrigen Verfahren hätten sich auf andere Weise erledigt - weil etwa Verfahren verbunden wurden oder kein strafbares Handeln vorlag.

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Neues Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet

Eine wichtige Rolle spiele die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Göttingen zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, urteilte das Ministerium. Bislang seien in der Zentralstelle 140 Verfahren geführt worden. In den vergangenen zwei Jahren seien Grundlagen geschaffen worden, „um Hate Speech möglichst zu unterbinden und um diejenigen zu schützen, die sich für unsere Gesellschaft engagieren“, sagte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. „Damit meine ich insbesondere die vielen Rettungskräfte und kommunalen Mandatsträger“, betonte die CDU-Politikerin.

Am 3. April trat das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet in Kraft. Damit können Polizei und Justiz laut Ministerium „sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen“. Nun drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Haft. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wurde auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben. „Eine nachhaltige Strafverfolgung dürfte so manchen abschrecken. Und das ist auch gut so“, sagte Havliza.