Hannover. Die Ausgangssperre ist nur eine der Verschärfungen, die mit der Bundes-Notbremse in Corona-Hotspots greift. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer die Regeln durchschaut, hat den Durchblick: Im Kampf gegen das Coronavirus greift in etlichen Kreisen und Städten in Niedersachsen ab Samstag die sogenannte Bundes-Notbremse. Das sind bundeseinheitliche Regeln, die unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre beinhalten und nur dann gelten, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Liegt die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen unter 100, gilt weiterhin die Landes-Corona-Verordnung. Aufgepasst aber: Maßgeblich sind neuerdings die Inzidenz-Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI), die von den bisher verwendeten Zahlen des Landesgesundheitsamtes abweichen.

Mal vorab gefragt, haben Behörden und Ämter da noch einen Durchblick?

Höflich formuliert, sie bemühen sich. Hinter den Kulissen rauften sich am Freitag viele in den Landratsämtern und Ministerien die Haare. „Wie erwartet, ist die Verordnungslage durch die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes weder einheitlicher noch übersichtlicher geworden“, sagte der Verdener Landrat Peter Bohlmann (SPD).

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In welchem Fall und ab wann greift die Bundes-Notbremse?

Die Bundesregelung greift, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 100 überschreitet vom übernächsten Tag an. Für einen Start ab Samstag maßgeblich sind also die Werte vom Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Die betroffenen Landkreise erließen am Freitag Allgemeinverfügungen mit den für ihr Territorium geltenden Regeln.

In welchem Zeitraum gelten Ausgangsbeschränkungen?

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bis Mitternacht darf man sich noch allein an der frischen Luft bewegen. Wie bisher gibt es Ausnahmen, etwa wenn man beruflich unterwegs ist, medizinische Hilfe aufsucht oder Tiere versorgen muss.

Was gilt für private Kontakte?

Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zu Trauerfeiern dürfen bis zu 30 Menschen zusammenkommen.

Was sind die Möglichkeiten zum Einkaufen?

Wie bisher sind der Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Buchhandlungen, Optiker oder etwa Tankstellen geöffnet. Bis zu einer Inzidenz von 150 ist künftig auch in Niedersachsen Terminshopping möglich, Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Weiterhin ist bis zu einer Inzidenz von 150 das Abholen bestellter Ware (Click Collect) möglich.

Was ist mit Freizeiteinrichtungen?

Deren Öffnung ist allgemein untersagt, etwa für Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios, Discotheken, Spielhallen und touristische Ausflugsangebote.

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Und Kultureinrichtungen?

Auch die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und auch Kinos - mit Ausnahme von Autokinos - ist untersagt.

Wie steht es um einen Ausflug in den Zoo?

Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten geöffnet werden, Besucher müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren.

Was ist an privaten sportlichen Aktivitäten erlaubt?

Möglich ist kontaktloser Individualsport, maximal mit zwei Personen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.

Und bleibt die Gastronomie weiter dicht, auch draußen?

Ja. Wie bisher kann man aber Essen bestellen und mitnehmen, der Verzehr in der direkten Umgebung aber ist untersagt. Weiterhin kann natürlich auch bestelltes Essen ausgeliefert werden. Um 22 Uhr muss die Gastronomie schließen.

Ist Tourismus möglich?

Nein, wie bisher schon vom Land verfügt sind touristische Übernachtungen nicht erlaubt.

Gibt es strengere Regeln bei der Maskenpflicht?

Ja, in Bus und Bahn und bei der Fahrt mit einem Taxi muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden, eine medizinische Maske reicht nicht mehr aus.

Etwas Verwirrung gab es beim Thema Schulunterricht, was gilt nun in Niedersachsen?

Im Land bleibt es dabei, dass die Schulen ab einer Inzidenz von 100 in den Distanzunterricht gehen. Vorerst nutzt Niedersachsen nicht die lockerer Bundesregelung, dies erst ab einer Inzidenz von 165 zu tun. dpa