Braunschweig. Die Stadt erläutert, wer eine Alltagsmaske tragen muss, wo das gilt, welche Ausnahmen es gibt – und wo man Masken kaufen kann.

Wie bereits angekündigt gilt ab Samstag, 25. April, eine Maskenpflicht – und zwar im ÖPNV einschließlich der Taxen, beim Besuch von Verkaufsstellen, Ladengeschäften und auf dem Wochenmarkt. Die Stadtverwaltung teilte am Donnerstag weitere Details dazu mit.

Zulässig sei jede Mund-Nasen-Bedeckung, die geeignet ist, eine Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern – unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Man könne also auch selbst geschneiderte Masken, Schals, Tücher und Ähnliches tragen. Die Bestimmung gilt zunächst bis einschließlich 6. Mai, eine Verlängerung ist möglich, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Betreiber von Verkaufsstellen und Ladengeschäften müssen der Stadt zufolge dafür sorgen, dass Kunden während des Aufenthalts eine Alltagsmaske tragen. Auch Optiker und Hörgeräteakustiker sowie andere Berufsgruppen, die medizinische Fach- oder Versorgungsleistungen erbringen, müssen sicherstellen, dass die Kunden eine Alltagsmaske tragen. Behörden stellen außerdem sicher, dass Besucher eine Alltagsmaske tragen, wenn im Gebäude der gebotene Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann.

„Durch die Abstandsregeln und strengen Vorgaben der vergangenen Wochen wurde deutschlandweit und auch in Braunschweig erreicht, dass die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus nur langsam steigen. Das ist wichtig, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird und alle Kranken gut behandelt werden können“, erläutert Sozialdezernentin Christine Arbogast, Leiterin des städtischen Corona-Krisenstabes. „Diese positive Entwicklung gilt es zu stabilisieren. Um die strengen Maßgaben lockern zu können, muss es Kompensationen in Form anderer Schutzmaßnahmen geben. Dazu gehören Hygiene, Abstandhalten und eben das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen in stark frequentierten Bereichen. Das gilt insbesondere am Wochenende, wenn viele Menschen zum Einkaufen in die Innenstadt fahren. Deshalb haben wir entschieden, dass die Verpflichtung, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, bereits ab diesen Samstag gilt.“

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Arbogast betont: „Wenn man eine Mund- und Nasenbedeckung trägt, heißt das nicht, dass man keinen Abstand halten muss, und umgekehrt, sondern beides ergänzt sich. Die Bedeckung hilft, die anderen Menschen zu schützen, nicht den Träger oder die Trägerin. Wenn aber jeder eine trägt, sind alle ein Stück weit sicherer. Wir schützen uns gegenseitig.“

Wer muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Alle Personen in Braunschweig, außer Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Auch Menschen, die wegen bestimmter Erkrankungen der Atemwege keinen Mund- und Nasenschutz tragen dürfen, sind ausgenommen.

Was ist mit Mund-Nasen-Bedeckung oder „Alltagsmaske“ gemeint?

Gemeint ist eine einfache Bedeckung des Mundes und der Nasenlöcher. Das reicht von einfachen Schals und Tüchern über genähte Mund- und Nasenschutze aus Stoff bis zu OP-Tüchern – alles, was die Verbreitung von Tröpfchen reduziert. Es geht nicht um so genannte FFP-Masken. Diese sind medizinischem Personal vorbehalten und im Alltag auch weniger geeignet. Bedeckungen aus Stoff sollten vor der erstmaligen Nutzung und später mindestens täglich gereinigt werden. Dies sollte entweder bei 90 Grad in der Waschmaschine oder ca. fünf Minuten in einem kochenden Wasserbad erfolgen.

Wo bekomme ich eine Mund- und Nasenbedeckung?

Mit Hilfe des Städtischen Klinikums habe man kurzfristig zum Start eine Million Einmal-Exemplare organisiert, teilt die Stadtverwaltung mit. Diese seien unter anderem in der Vorverkaufsstelle der BSVG am Bohlweg und in der Touristinfo (Kleine Burg) zum Selbstkostenpreis von einem Euro erhältlich – ab Freitag im Laufe des Tages oder ab Samstag. Auch der Braunschweiger Einzelhandel werde eingebunden.

„Mein großer Dank gilt dem Klinikum, das uns hier in hervorragender Weise unterstützt hat“, sagt Arbogast. An vielen Stellen im Einzelhandel und in Apotheken werden darüber hinaus bereits einfache Mund-Nasen-Schutz-Tücher ebenso wie Exemplare aus Stoff angeboten.

Eine Nähanleitung finden Sie hier.

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    Wird die Vorschrift überprüft?

    Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) werden die Einhaltung der Regeln überprüfen. Grundsätzlich könne die Nichteinhaltung mit einem Bußgeld geahndet werden, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

    Stadtsprecher Rainer Keunecke sagt dazu: „Wir setzen zunächst auf die Einsicht und Akzeptanz der Menschen in unserer Stadt. Grundsätzlich ist die Höhe eines Bußgeldes immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Wir gehen davon aus, dass das Land in Kürze einen erweiterten Bußgeldkatalog veröffentlicht, der dann auch in Braunschweig als Orientierung dient.“

    Weitere aktuelle Informationen gibt es unter www.braunschweig.de/corona. Die Corona-Hotline ist montags bis sonntags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer (0531) 470-7000 oder zu erreichen.

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