„EU will im öffentlichen Interesse solche Hinweisgeber – auf Englisch Whistleblower – besser schützen.“

Wer als Arbeitnehmer Rechtsverstöße in seiner Firma meldet, geht oft ein hohes Risiko ein: Die Beförderung fällt aus, der Chef weist plötzlich nur noch die unangenehmsten Aufgaben zu – oder der Job ist gleich ganz weg. Wird der Missstand öffentlich aufgedeckt, gibt es extern Lob, intern aber oft nur Schikane für den „Nestbeschmutzer“.

Es ist gut, dass die EU jetzt gegensteuert. Sie will im öffentlichen Interesse solche Hinweisgeber – auf Englisch nennt man sie Whistleblower – besser schützen. Bei dem neuen EU-Gesetz geht es nicht um Leute wie Julian Assange, den Wikileaks-Gründer, der jetzt in Haft sitzt . Assange hat eine Plattform für Enthüllungen geboten, dabei aber viele Fragen zum eigenen Wirken offengelassen. Hinweise aus seinem Umfeld veröffentlichte er gerade nicht. Assange ist kein Whistleblower.

Die EU hat mit ihren Regeln deshalb Alltagshelden wie den Lkw-Fahrer Miroslaw Strecker im Blick, der 2007 einen Gammelfleischskandal aufdeckte. Er wurde öffentlich geehrt, aber sein Arbeitgeber kündigte ihm. Kein Einzelfall.

Derartige Strafaktionen für Hinweise, die im öffentlichen Interesse sind, sollen künftig verboten sein. Verstoßen Arbeitgeber dagegen, drohen Sanktionen. Die EU-Richtlinie will mutige Hinweisgeber stützen, ohne die viele Missstände nicht abgestellt würden: Der illegale Handel mit Facebookdaten oder die Panama Papers sind nur so bekannt geworden, viele Fälle von Korruption auch. Die Regeln erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass künftig mehr davon ans Licht kommt.

Und es wird helfen, dass sich die Hinweisgeber nicht zwingend erst intern melden müssen, sondern unter bestimmten Umständen gleich zuständige Behörden oder Dritte alarmieren können.