Braunschweig. Dadurch entstehen lange Wartelisten für die Theoriestunden in unserer Region. Doch kann die Beschränkung sinnvoll sein, erklärt das Ministerium.

Ab ans Steuer! Die ersten Fahrstunden sind aufregend – und wichtig. Auch in Corona-Zeiten. Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer und Fahrschüler tragen Mund- und Nasenbedeckung, nach der Fahrstunde muss der Fahrlehrer mindestens 15 Minuten das Auto lüften, sowie alle Bedienelemente desinfizieren. Das berichtet Annemarie Kelp von der Fahrschule Wawra in Wolfsburg. Doch auch die Theorie-Stunden sehen anders aus, als vor Corona-Zeiten. Ein Leser beschwert sich in einem Brief an die Redaktion.

„Ich mache meinen Führerschein. Im Präsenzunterricht dürfen maximal zehn Leute teilnehmen – verständlich, um den Abstand zu ermöglichen. Das Problem: Es dürfen nur maximal 15 Personen gleichzeitig am Online-Unterricht teilnehmen. Wieso? Um zu bestimmen, wer am Unterricht teilnehmen darf oder nicht, haben wir eine Gruppe bei einem Messenger-Dienstleister. Ab 10 Uhr des Unterrichtstages schreibt man seinen Namen in die Gruppe, und die ersten 15 Personen dürfen dann teilnehmen. Wir sind knapp 150 Leute in der Gruppe“, berichtet er über eine Fahrschule in Braunschweig.

Teilnehmerzahl ist festgelegt

„Aufgrund der Pandemie durften wir im letzten Jahr aufgrund unserer Raumgröße nur 10 Teilnehmer am Präsenzunterricht teilnehmen“, sagt Kelp von der Fahrschule Wawra in Wolfsburg. „Somit kam es zu langen Wartezeiten für die Fahrschüler.“ Um der Masse an Fahrschülern gerecht zu werden, stellte die Fahrschule im Januar 2021 bei der Stadt Wolfsburg einen Antrag auf Online-Unterricht. Es dürfen bei der Fahrschule nun maximal 31 Fahrschüler pro Online-Unterricht teilnehmen. „Die maximale Anzahl der teilnehmenden Fahrschüler am Online-Unterricht richtet sich nach der erteilten Fahrschulerlaubnis“, sagt Kelp. Deshalb sei diese Teilnehmeranzahl von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.

„Dies richtet sich nach der Größe des Unterrichtsraumes, den eine Fahrschule zur Verfügung hat. So können in großen Räumen mehr Schüler gleichzeitig unterrichtet werden als in kleinen Räumen“, so Laura Gosciejewicz, stellvertretende Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Die Fahrschüler müssen dem Unterricht ohne Behinderung folgen können. Die Größe des Raumes ist in einer Verordnung zum Fahrlehrergesetz festgelegt. So muss jedem Fahrschüler eine Arbeitsfläche von einem Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden, für Fahrlehrer und Lehrmittel sind acht Quadratmeter vorgesehen. Außerdem muss es ein Luftvolumen von drei Quadratmetern pro Person geben.

Sicherheit geht vor

All das fällt aber beim Online-Unterricht weg. Warum ist die Teilnehmerzahl dennoch begrenzt? Gosciejewicz erklärt: „Das Fahrlehrerrecht geht davon aus, dass Fahrschüler persönlich am Theorie-Unterricht teilnehmen.“ Allerdings könnten hiervon Ausnahmen erteilt werden. Das liege im Ermessen der Behörden vor Ort. „Bei einer solchen Entscheidung wird immer zwischen öffentlichem Interesse an der Einhaltung der jeweiligen Vorschrift und Interesse des Betroffenen an einer Ausnahmeregelung abgewogen“, so die Sprecherin.

Da es in der Ausbildung an den Fahrschulen in erster Linie darum gehe, die Schülerinnen und Schüler zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmenden zu machen, habe die Ausbildung eine so hohe Bedeutung für den Straßenverkehr. „Es muss daher zum Beispiel eine Interaktion zwischen Fahrlehrer und Fahrschülern möglich sein, was voraussetzt, dass der Fahrlehrer alle Fahrschüler während des Online-Unterrichts auf dem Bildschirm sieht“, so Gosciejewicz. „Je nach eingesetztem System kann sich also zum Beispiel schon allein daraus eine bestimmte Anzahl der Teilnehmenden ergeben.“

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