Braunschweig. Die KEF prüft die Geldwünsche der öffentlich-rechtlichen Sender. Ihr Vize Reimers stellt den Mut der Bundesländer zu grundlegenden Reformen infrage.

Nun müssen es die Richter entscheiden. Nachdem die Regierung von Sachsen-Anhalt beinahe über die Frage des Rundfunkbeitrages zerbrochen wäre, hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf, mit dem das Land einer Erhöhung um 86 Cent zugestimmt hätte, am Dienstag zurückgezogen. Nun wollen ARD, ZDF und Deutschlandradio die Beitragserhöhung von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro – die erste seit 2009 – beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Empfohlen hat diese Erhöhung die Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF), ein unabhängiges Gremium, das regelmäßig die Geldwünsche der öffentlich-rechtlichen Sender prüft. Ulrich Reimers, emeritierter Professor für Nachrichtentechnik der TU Braunschweig, ist stellvertretender Vorsitzender der KEF. Im Interview spricht er über die Arbeit des Gremiums, die Ausgaben für Intendantengehälter und Sportrechte – und die Geldströme innerhalb der ARD

Warum haben Sie mit der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge um 86 Cent empfohlen?

Die Rundfunkanstalten melden bei uns regelmäßig alle zwei Jahre ihren Bedarf an. In der KEF prüfen wir diesen alle vier Jahre mit Blick auf eine mögliche Erhöhung oder Senkung der Beiträge. In der KEF und im Gespräch mit den Rundfunkanstalten arbeiten wir mit extremer Intensität daran, die Bedarfe zu bewerten, die die Rundfunkanstalten angemeldet haben. Und im Ergebnis kriegen sie nie das, was sie sich gewünscht haben.

Wie entscheiden Sie denn, welche Geldwünsche der Sender Sie anerkennen und welche nicht?

Auf manchen Gebieten arbeiten wir mit standardisierten Steigerungsraten, etwa dem sogenannten BIP-Deflator, einem Index, der die Inflation und die allgemeine Preissteigerung berücksichtigt. Solche Indikatoren kommen etwa zum Einsatz, wenn die Kosten für die Personalentwicklung berechnet werden. An anderen Stellen arbeiten wir wiederum sehr frei – etwa wenn es um die Kosten der Programmverbreitung geht. Einen eigenen Indikator verwenden wir bei der Berechnung der Kosten der Programmerstellung. Auf diesen Grundlagen errechnen wir, was wir als Bedarf anerkennen. In diesem Jahr waren das 1,5 Milliarden Euro weniger als das, was die Rundfunkanstalten haben wollten.

Wie geht das Verfahren dann weiter?

Unser Bericht geht an die Rundfunkkommission der Länder und wird auch mit den Intendantinnen und Intendanten besprochen. Die sind dann meist hochunglücklich, weil wir die angemeldete Summe doch relativ stark zurückschneiden. Wenn das durch ist, folgen die Schritte auf der politischen Ebene: Erst werden die Ministerpräsidenten um den Beschluss gebeten, ganz am Schluss entscheiden dann die Länderparlamente. Und in diesem Schritt liegt ein Konfliktpotenzial.

Ulrich Reimers 2017 bei einer Podiumsdiskussion auf dem Burgplatz in Braunschweig. Im Interview kritisiert er die Regierungsparteien in Magdeburg: „Wie konnten die Regierungsparteien dort in ihrem Koalitionsvertrag stabile Rundfunkbeiträge verabreden, obwohl das Verfahren eine derartige Einflussnahme gar nicht zulässt?“
Ulrich Reimers 2017 bei einer Podiumsdiskussion auf dem Burgplatz in Braunschweig. Im Interview kritisiert er die Regierungsparteien in Magdeburg: „Wie konnten die Regierungsparteien dort in ihrem Koalitionsvertrag stabile Rundfunkbeiträge verabreden, obwohl das Verfahren eine derartige Einflussnahme gar nicht zulässt?“ © Florian Kleinschmidt | Florian Kleinschmidt

Sie spielen auf die Situation in Sachsen-Anhalt an?

Ja. Das Problem, das wir derzeit auch dort sehen, ist: Die Landtage können zu dem Beschlossenen nur noch ja oder nein sagen. Die Spielräume, von den Empfehlungen der KEF abzuweichen, sind sehr gering. Das Bundesverfassungsgericht hat das sehr genau definiert. Das hat auch mit der unabhängigen Rolle zu tun, die die KEF aus der Geschichte heraus hat. Nach der NS-Diktatur wollte man die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien unbedingt sicherstellen. Deshalb sollte auch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die KEF unabhängig erfolgen. Wenn jemand von unseren Empfehlungen abweichen will, muss er das sehr genau begründen. Und hier sehe ich auch den großen Fehler, der in Sachsen-Anhalt gemacht wurde. Wie konnten die Regierungsparteien dort in ihrem Koalitionsvertrag stabile Rundfunkbeiträge verabreden, obwohl das Verfahren eine derartige Einflussnahme gar nicht zulässt?

Gerade in der Wählerschaft der AfD gibt es große Vorbehalte gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wahrscheinlich wollte die Koalition in Magdeburg diese Vorbehalte nicht durch höhere Beiträge weiter nähren.

Das mag sein. Aber solche politischen Festlegungen sind unrealistisch. Schließlich gibt es ein rechtlich geregeltes Verfahren, und es gibt einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, den alle Bundesländer unterschrieben haben und der bindend ist. Da kann man nicht einfach in einen Koalitionsvertrag hineinschreiben, dass man sich bei der Rundfunkfinanzierung selbstständig macht.

Die KEF, deren Mitglieder von den Ländern benannt werden, ist formell unabhängig. Wem fühlen Sie sich verpflichtet? Den Beitragszahlern?

Wir vollbringen hier einen Spagat. Vor allem haben wir die Unabhängigkeit und die Entwicklungsgarantien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Auge. Aber natürlich sehen wir, was den Beitragszahlern zugemutet wird. Deshalb mögen wir es auch überhaupt nicht, wenn Sender den Versuch unternehmen, bestimmte Kostenpositionen aufzublähen. Das haben wir zum Beispiel bei den angemeldeten Onlinekosten erlebt. Da wurden Zuwachsraten angemeldet, die wir nicht akzeptieren konnten.

Unser Leser Helge Schmitt fragt: Werden die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten durch Rechnungshöfe auf sparsame, haushälterische Verwendung der Rundfunkbeiträge überprüft?

Ja, das werden sie. Zum einen sitzen in der KEF mehrere, teils frisch pensionierte, Präsidentinnen und Präsidenten von Landesrechnungshöfen. Allerdings richtet sich unsere Arbeit in der KEF immer auf die Zukunft. Wir erkennen Bedarfe für eine Periode von vier Jahren an und kontrollieren nach zwei Jahren lediglich, ob wir nachjustieren müssen. Anders die Rechnungshöfe: Sie kontrollieren die Ausgaben der Rundfunkanstalten im Nachhinein. Ihre Berichte schauen wir uns in der KEF gründlich an und ziehen gegebenenfalls unsere Schlüsse daraus.

Wie sieht es bei den Rundfunkanstalten mit der internen Kontrolle der Ausgaben aus?

Ich war ja früher als Technischer Direktor des NDR gewissermaßen im System. Deswegen kenne ich es gut. Da gibt es die Innenrevision, den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat. Hinzu kommen die KEF und die Rechnungshöfe – im NDR-Gebiet vier an der Zahl. Gründlicher geht es kaum.

Trotzdem ärgern sich viele über die hohen Gehälter einzelner Intendanten oder Moderatoren.

Klar werde ich immer wieder auch gefragt: Habt ihr denn auch das Gehalt von Tom Buhrow geprüft? Und die Antwort ist: Nein, das tun wir nicht. Wir prüfen keine individuellen Personalverträge. Wie sollten wir auch? Ich muss sogar sagen, diese Diskussion irritiert mich. Denn manche Menschen, die sich über knapp 400.000 Euro Jahresgehalt des WDR-Intendanten Buhrow aufregen, sind dieselben, die einem Fußballspieler von Bayern München mehrere Millionen jährlich gönnen.

Ein anderer Posten, der viele ärgert, sind die exorbitanten Summen für Sport-Übertragungsrechte. Diskutieren Sie die in der KEF?

Ja, aber hier müssen wir vorsichtig sein. Denn, wir als KEF dürfen nicht in das Programm der Sender eingreifen. Natürlich schauen wir uns die Sportrechte an. Das geht auch aus unseren Berichten, die jeder öffentlich einsehen kann, klar hervor. Der Posten für den Sport ist hier transparent aufgeschlüsselt. Aber im Grunde geht es bei Ihrer Frage um programmhoheitliche Entscheidungen. Und die Leute, die sich über die Kosten für die Übertragungsrechte aufregen, müssen sich fragen lassen: Wo wollen Sie denn in Zukunft Fußball gucken? Nur noch kostenpflichtig über Sky oder Streamingdienste wie DAZN? Es ist eine heikle Kiste. Als KEF sind wir sind nicht Herr derjenigen, die entscheiden, was die Übertragung eines Fußballspiels kostet.

Können Sie trotzdem die Klagen nachvollziehen, dass solche Ausgaben unverhältnismäßig sind? Es geht doch vor allem darum, durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Grundversorgung sicherzustellen.

Ich sage es mal so herum: Die Länder haben jede Möglichkeit, die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren. Die Länder können in den Rundfunkstaatsvertrag schreiben, was die Sender tun sollen, was sie dürfen und was nicht. Die Frage ist: Haben die Länder genügend Mut, sich kritische Gedanken über den aktuellen Auftragskanon der Sender zu machen und diesen Gedanken dann Beschlüsse folgen zu lassen?

Hierfür wäre die Rundfunkkommission der Länder die geeignete Runde. Aber letztlich liegt die Entscheidung bei 16 einzelnen Bundesländern...

Das ist aus meiner Sicht ein Problem. Diese landespolitischen Fragestellungen haben mich immer wieder geärgert, denn Landesregierungen haben natürlich auch Landes-Interessen und sie sind in den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten vertreten. Damit verknüpft ist auch die Frage der Verteilung der Gelder innerhalb der ARD: Welcher Sender kriegt wie viel – und nach welchen Kriterien? Nach wie vor richtet sich das weitgehend nach der Zahl der Beitragszahler im Sendegebiet. Daraus folgt, dass der WDR im großen und dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen deutlich im Vorteil ist. Deswegen kann sich der WDR Dinge leisten, von denen andere Sender, die sparen müssen, nur träumen. Dieses Ungleichgewicht problematisieren wir in der KEF ganz massiv.