Braunschweig. Das Kultusministerium empfiehlt dies nur in Corona-Hotspots. Andere Länder haben bereits eine Maskenpflicht im Schulunterricht.

Die Herbstferien in Niedersachsen sind vorbei. Nach zwei Wochen unterrichtsfreier Zeit kehrten am gestrigen Montag Schüler und Lehrer auch in unserer Region in die Schulen zurück. Angesichts steigender Infektionszahlen und Ängsten vor möglichen Ansteckungen hatte der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) im Vorfeld Briefe an Schulen, Eltern und Schüler geschrieben und darin empfohlen, an weiterführenden Schulen in Corona-Hotspots zusätzlich zu Fluren und Treppenhäusern auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Eine landesweite Maskenpflicht im Unterricht gibt es Niedersachsen hingegen noch nicht.

Wer entscheidet nun darüber, ob im Unterricht eine Maske getragen werden muss?

Ob eine Maske auch im Unterricht getragen werden muss, darüber können in Niedersachsen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden. Zudem liegt es im Ermessensspielraum jeder einzelnen Schule eine eigene „Maskenpflicht“ im Unterricht einzuführen. Das Kultusministerium empfiehlt lediglich, dass in weiterführenden Schulen ab Klasse 5 eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht getragen werden sollte, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner beträgt. Diese Gebiete werden auch als Corona-Hotspots bezeichnet. Grundschüler sind von dieser Empfehlung explizit ausgenommen.

„Wir wollen, dass die Schulen beziehungsweise Gesundheitsämter vor Ort Spielraum haben“, sagt Ulrich Schubert, stellvertretender Pressesprecher des Kultusministeriums, unserer Zeitung auf Nachfrage. So könne auf lokale Gegebenheiten reagiert werden. „Die Situation ist so dynamisch“, meint Schubert. Das Ministerium beobachte die Lage und überprüfe ihre Maßnahmen in einem Zwei-Wochen-Rhythmus. Die örtlichen Gesundheitsämter fassten zusammen mit den Schulen vor Ort die Entscheidung über eine lokale Maskenpflicht. Wie dies genau ablaufen soll, entscheidet sich erst, wenn es erforderlich ist. „Derzeit ist dazu noch keine Abstimmung erfolgt. Sie würde erfolgen, wenn das Infektionsgeschehen sie notwendig macht. Bislang war dies noch nicht der Fall“, teilt Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig auf Nachfrage, mit.

Welche Regelungen gelten in den benachbarten Bundesländern?

In Nordrhein-Westfalen gilt für alle Schüler ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Diese Regelung soll zunächst bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember gelten. Lehrer sollen die Maske tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Um beispielsweise das „th“ im Englischunterricht zu demonstrieren, dürfe die Mund-Nasen-Bedeckung aber zeitweise abgelegt werden.

In Bremen gilt die Maskenpflicht in der Oberstufe und in Berufsschulen in allen Räumen, an der Mittelstufe nur außerhalb der Klassenräume. Auch in Hamburg müssen Berufsschüler und Oberstufenschüler von allgemeinbildenden Schulen auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bereits seit Beginn des Schuljahres gilt zudem eine Maskenpflicht für die Schulgelände. Ausgenommen sind Grundschulen.

In Schleswig-Holstein gilt seit Ende der Herbstferien eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse auch im Unterricht. Diese Regelung ist nach bisherigem Stand bis zum 1. November befristet. Zudem ist die Maske auf dem Schulgelände zu tragen. Schüler und Lehrer in Hessen müssen ebenfalls auf dem Schulgelände eine Alltagsmaske tragen, aber nicht im Unterricht. Jedoch können auch hier die Kommunen bei einem lokalen Anstieg der Infektionszahlen eine Maskenpflicht auch im Unterricht anordnen.

Ähnlich verhält es sich in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn der vorgeschriebene Mindestabstand auf dem Schulgelände nicht eingehalten werden kann, ist von Schülern ab der 5. Klasse und Lehrern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In den Klassenräumen selbst muss kein Mundschutz getragen werden. Das kann sich auf Anweisung der zuständigen Gesundheitsämter regional ändern, sobald es mehr als 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt. Auch in Thüringen müssen Lehrer und Schüler im Unterricht keine Masken tragen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind dort aber in Situationen Pflicht, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. In Sachsen-Anhalt können die Schulleitungen festlegen, ob und wo ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände getragen werden muss.

Wie ist die Maskenpflicht an Schulen im Ausland geregelt?

Anders als im föderalistischen Deutschland hatte die französische Regierung zum dortigen Schulstart im September angeordnet, dass alle Schüler ab elf Jahren und Lehrer eine Maske tragen müssen – auch im Unterricht.

Für Schüler in Spanien gilt bereits ab sechs Jahren das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Das hatte die Bildungsministerin Isabel Celáa zum Schulstart mitgeteilt. Zudem wird jeden Morgen die Körpertemperatur vor Unterrichtsbeginn gemessen. Eine Maskenpflicht im Unterricht hatte auch die italienische Regierung angeordnet. Diese darf bei ausreichendem Abstand am Platz aber auch abgesetzt werden.

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