Osterode. Ein Youtube-Video des Stadtarchivars Ekkehard Eder informiert über das bedeutende Ereignis für Osterode vor 800 Jahren. Hier die Zusammenfassung.

800 Jahre Stadtrecht für Osterode: Mit einem großen Stadtfest, das bereits gestern startete, feiert Osterode dieses Jubiläum gebührend – unter anderem mit einem Mittelaltermarkt. Schon Freitagnachmittag herrschte an den Ständen buntes Treiben. Auch heute und morgen haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, ein Stück Mittelalter hautnah zu erleben.

Doch wie kam es eigentlich dazu, dass Osterode vor 800 Jahren die Stadtrechte erhielt? Unter dem Titel „800 Jahre Stadtrecht Osterode am Harz“ erläutert der Stadtarchivar Ekkehard Eder in einem Youtube-Video die mit dem Stadtrecht einhergehenden Befugnisse zum Bürgertum, zur Gerichtsbarkeit, aber auch die Einflussnahme des Landesherrn auf die Stadtentwicklung im ausgehenden Mittelalter.

Pfalzgraf verlieh Stadtrechte

Der Welfe Pfalzgraf Heinrich, der vor 800 Jahren unter anderem die Gebiete am südwestlichen Harzrand beherrschte, verlieh Osterode am Harz die Stadtrechte, so heißt es in der Zusammenfassung des rund fünfzigminütigen Videos. Die Ausstattung eines Ortes mit einem Stadtprivileg und die Gewährung einer gewissen Autonomie setzte Prozesse in Gang, von denen nicht nur die neue Stadt selbst, sondern auch ihr Umfeld profitierten.

Mit der Gründung einer Stadt förderte der Landesherr somit die Entwicklung seines Herrschaftsbereichs und stärkte insbesondere Handel und Gewerbe. Die Gewährung der städtischen Freiheiten stellte eine wesentliche Grundlage für den Aufstieg der Stadt zum Zentrum der Region dar.

Stadt im Mittelalter

Die Stadt im Mittelalter unterschied sich von ihrem Umland vor allem durch ihr besonderes Recht. Neben dem Stadtrechtsprivileg gehörten aber auch noch weitere Merkmale zu einer Stadt: So werden Bürger und Rat genannt. Eine eigene städtische Gerichtsbarkeit spricht Recht. Die Stadt führt ein eigenes Siegel. Es gibt eine Stadtbefestigung und eine Pfarrkirche. Ein Markt dient dem Handel. In einer Münzprägestätte wird Geld hergestellt und das Gemeinwesen ist zur Erhebung von Zoll berechtigt.

Osterode am Harz konnte all diese Stadtmerkmale in einem relativ kurzen Zeitraum in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erwerben. Dies macht deutlich, dass die Stadtwerdung bis etwa 1240 erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

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Bürgermeister und Rat lenkten als zentrale Verfassungs- und Verwaltungsinstitutionen die Geschicke der Stadt Osterode am Harz. Sie verwalteten das städtische Vermögen und konnten Verordnungen erlassen. Darüber hinaus übten sie auch die Gerichtsbarkeit aus. Somit vereinte der Rat – lange bevor es eine Gewaltenteilung gab – sowohl exekutive, legislative und auch judikative Befugnisse in seiner Hand.

Neben der Verwaltung der innerstädtischen Angelegenheiten oblagen Bürgermeister und Rat auch die Vertretung der Stadt nach außen, zum Beispiel gegenüber den Herzögen und kirchlichen Einrichtungen oder auch gegenüber anderen Städten.

Finanzielle Schwächen genutzt

Im Zuge von Erbteilungen innerhalb des Welfenhauses entstand 1291 das Fürstentum Grubenhagen, in dem auch die Stadt Osterode am Harz lag. Herzog Heinrich dem Wunderlichen war dieses Fürstentum Grubenhagen zugefallen, auf ihn geht auch die Zuordnung der Stadt Osterode am Harz zum Goslarer Stadtrechtskreis im Jahr 1293 zurück. Etwa 70 Jahre nachdem Osterode am Harz erste städtische Rechte erhalten hatte, wurde damit das Stadtrecht erweitert und auf eine neue Grundlage gestellt.

Die von Herzog Otto das Kind ausgestellte Urkunde erwähnt die durch Pfalzgraf Heinrich erfolgte Verleihung der Stadtrechte an Osterode am Harz, hier zu sehen im Osteroder Stadtarchiv.
Die von Herzog Otto das Kind ausgestellte Urkunde erwähnt die durch Pfalzgraf Heinrich erfolgte Verleihung der Stadtrechte an Osterode am Harz, hier zu sehen im Osteroder Stadtarchiv. © Stadt Osterode | Stadtarchiv Osterode am Harz

Die Übertragung des Goslarer Stadtrechts auf Osterode am Harz ist wohl im Zusammenhang mit einer damals bereits bestehenden engen wirtschaftlichen Verflechtung der beiden Orte zu sehen. Die Herzöge von Braunschweig-Grubenhagen beherrschten nur ein relativ kleines Territorium, dessen Erträge begrenzt blieben. Doch standen die Ausgaben der Herzöge häufig in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren überschaubaren Einkünften. Diese finanziellen Schwierigkeiten der Landesherren und die daraus resultierende Schwäche der Herzöge konnten die Osteroder geschickt für sich nutzen, um ihre städtischen Freiheiten zu erweitern. So gelang es ihnen, einen relativ großen Handlungsspielraum gegenüber den Fürsten zu erlangen.

Spannungen in der Einwohnerschaft

Doch traten ab Ende des 15. Jahrhunderts innerhalb der Osteroder Einwohnerschaft vermehrt Spannungen auf, die teils soziale Ursachen hatten, teils auch durch die mangelnde Repräsentation großer Bevölkerungsgruppen verursacht wurden. Teile der Einwohnerschaft, die in Opposition zum Rat standen, organisierten sich und forderten mehr Mitspracherechte. Doch konnte auch die Einführung des Viermannenamts 1492 die Konflikte auf Dauer nicht befrieden. Die innerstädtischen Auseinandersetzungen gipfelten 1510 in der Ermordung des Osteroder Bürgermeisters Heiso Freienhagen durch einen aufgebrachten Mob.

Herzog Philipp I. von Braunschweig-Grubenhagen nutzte diese Tat, um die städtischen Freiheiten erheblich einzuschränken und forderte darüber hinaus auch noch umfangreiche Sühneleistungen und Strafzahlungen von den Osterodern. Einige Jahre später wurde – nach weiteren Unruhen in der Stadt – das Amt des Schultheißen in Osterode am Harz eingeführt. Dieser Schultheiß war ein vom Landesherrn eingesetzter Beamter, der mit umfangreichen Befugnissen gegenüber der Stadt ausgestattet wurde und die Tätigkeit des Stadtrates kontrollierte.

Wer mehr über die Geschichte der Stadtwerdung Osterodes erfahren möchte, findet das Video von Stadtarchivar Ekkehardt Eder auf dem Youtube-Kanal „Geschichte Osterode am Harz“: www.youtube.com/@geschichteosterodeamharz3438.

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