Osterode. Runder Tisch „Häusliche Gewalt“ Osterode organisiert Veranstaltungen zur Information über das wichtige Thema

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ So lautet Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes. Das heißt: Das Recht, Nein zu sagen – auch in einer Partnerschaft. Am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen in Kraft getreten. Die Akteurinnen und Akteure des Runden Tisches „Häusliche Gewalt“ Osterode planen angesichts des 20. Jubiläums dieses Gesetzes mehrere Veranstaltungen mit verschiedenen Partnern.

Was dieses Gesetz für Betroffene von häuslicher Gewalt so wichtig macht? Es beinhaltet ein großes Instrumentarium zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen. Vor allem der Schutz von Frauen vor Gewalttaten und Nachstellungen im sozialen Nahraum wird durch das Gewaltschutzgesetz verbessert.

Gewalt hinter der verschlossenen Tür wird seitdem nicht mehr toleriert und das Opfer genießt einen besonderen Rechtsschutz. „Wer schlägt, muss gehen!“ lautet der Tenor des Gesetzes. Der Polizei ist es z.B. möglich, die gewaltausübende Person für eine begrenzte Zeit aus der Wohnung zu verweisen und auch ein Annäherungsverbot auszusprechen.

Wege aus Gewaltbeziehung

Durch die Gerichte können weitere Schutzanordnungen getroffen werden. Die Polizei ist darin geschult, den Opfern Schutz- und Hilfsmöglichkeiten zu erläutern und den Kontakt zu Beratungs- und Interventionsstellen gegen Gewalt herzustellen. Beratungs- und Interventionsstellen – kurz BISS – unterstützen Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Die BISS bieten ein spezielles Angebot für misshandelte Frauen und ihre Kinder, arbeiten eng mit der Polizei zusammen und können Frauen vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen beraten.

Durch die pro-aktiv auf die Opfer zugehende Arbeitsweise der BISS werden Frauen erreicht, die sonst nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt Hilfe gesucht hätten. Das Gewaltschutzgesetz sowie das Zusammenwirken der BISS mit Polizei und Justiz ermöglichen es mehr Frauen als bisher, Wege aus einer Gewaltbeziehung zu finden, informiert der Runde Tisch „Häusliche Gewalt“.

Einer der Partner des Netzwerkes in Osterode ist aus diesem Grund natürlich die Polizei. Seit vielen Jahren bearbeitet diese Fälle von häuslicher Gewalt. Doch seit einiger Zeit scheint sich dieses Phänomen deutschlandweit zu häufen, wie die Polizei Osterode berichtet. In den Bereichen der Polizeikommissariate Osterode und Bad Lauterberg werde von jeher jeder Mitteilung und jeder Anzeige zu Taten in diesem Deliktbereich professionell nachgegangen.

Plakatkampagne gestartet

Ausgebildete und sensibilisierte Beamtinnen und Beamte kommen zu gemeldeten Vorfällen und klären vor Ort zunächst die Situation, erklärt die Polizei Osterode ihr Vorgehen. Welche Maßnahmen konkret getroffen werden, sei natürlich vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sei jedoch oberste Priorität, für die Sicherheit und Unversehrtheit von betroffenen Personen zu sorgen.

Das beinhalte durchaus sehr häufig die Wegweisung der verursachenden Person. Diese Rolle ist der Polizei von Gesetzes wegen vorgegeben, nicht nur durch das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, sondern seit nunmehr 20 Jahren auch durch das Gewaltschutzgesetz. Die „Gewaltspirale“ in häuslichen Auseinandersetzungen werde konsequent durchbrochen.

Auch nach dem eigentlichen Einsatz bleibt die Polizei im Kontakt mit den Beteiligten, berichtet die Polizei Osterode. So wird z.B. auch überprüft, ob der (Weg-) Weisung des Täters tatsächlich Folge geleistet wird. Die Opfer, meist sind es Frauen, erhalten schon an Ort und Stelle Informationen, an wen sie sich im weiteren Verfahren außerdem wenden können.

Das Netzwerk, im Hinblick auf Bekämpfung von häuslicher Gewalt, ist im Altkreis Osterode sehr gut aufgestellt und arbeitet effektiv mit der jeweiligen sachbearbeitenden Dienststelle zusammen. Die Polizeiinspektion Göttingen hat im Rahmen des 20-jährigen Inkrafttretens des Gewaltschutzgesetzes in Deutschland eine Plakatkampagne gestartet.

Auf den Plakaten befindet sich der Hinweis auf Hilfe. Die Frage: „Was tun?“, ist in zwölf verschiedenen Sprachen übersetzt und richtet sich damit an einen großen Teil der Bevölkerung – und somit viele mögliche Betroffene. Über einen QR-Code auf dem Plakat lassen sich weiterführende Informationen zur häuslichen Gewalt auf Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Rumänisch und Polnisch abrufen. Die Hilfsangebote der verschiedenen Netzwerkstellen können dabei über eine Verlinkung erreicht werden.

Nicht scheuen, Hilfe zu holen

Menschen, die nicht akut betroffen sind, oder bei denen eine Beratung erwünscht ist, erhalten auf diese Weise viele wichtige Hinweise und Informationen über eine mögliche Kontaktaufnahme. Dieses Angebot gilt vor allem für Personen, die möglicherweise Gewaltsituationen zwischen anderen Menschen erkennen und nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. In Notfällen ist die Polizei aber immer unter der Notrufnummer 110 erreichbar und als sofortige Unterstützung einsetzbar. Die Wache in Osterode ist 24/7 unter der Rufnummer 05522/5080 erreichbar. Das Polizeikommissariat in Bad Lauterberg ist unter 05524/9630 ebenfalls rund um die Uhr besetzt.

Von dort können dann die entsprechenden Beamtinnen und Beamten des Kriminalermittlungsdienstes in den Sachverhalt in ihrem Einzugsbereich einbezogen werden. Die Polizei betont in diesem Zusammenhang, dass Betroffene sich nicht scheuen sollen, sich beraten zu lassen. Sollte ein Fall von häuslicher Gewalt im persönlichen Umfeld erkannt werden, sei es in jedem Fall wichtig, sich Hilfe zu holen.