Osterode. Der Winter hat auch Osterode fest im Griff. Die Mitarbeiter des Baubetriebshofs sind im Dauereinsatz.

Der Winter hat das Land derzeit fest im Griff mit frostigen Temperaturen und Schnee. Aufgrund der ergiebigen Schneefälle der letzten Tage gingen vermehrt Anfragen zum städtischen Winterdienst im Rathaus ein. Häufigste Frage: Wann wird meine Straße geräumt?

„Es sind nicht unerhebliche Strecken bei widrigen Straßenverhältnissen zurückzulegen“, teilt Conny Schladitz, Leiter des Baubetriebshofes der Stadt, mit. Die Strecke für die Kernstadt und die Ortschaft Freiheit, welche der städtische Baubetriebshof räumt, beträgt allein etwa 145 Kilometer. Dafür sind fünf Räum- und Streufahrzeuge im Einsatz.

Autos versperren den Weg

Der Winterdienst in den Ortschaften wird durch beauftragte Unternehmen durchgeführt. Die Straßen müssen mindestens doppelt (hin und zurück), teilweise auch mehrfach (beispielsweise an Steigungen) für eine Räumung befahren werden. Dabei versperren nicht selten parkende Autos den Weg der Räumfahrzeuge – vor allem in den Wohngebieten. Einzelne kleine Nebenstraßen werden daher durch Kleinschlepper geräumt, weil es dort für die anderen Räumfahrzeuge zu eng ist. „Es ist klar festgelegt, wo die Räumfahrzeuge mit ihrer Arbeit beginnen. So werden etwa Durchgangsstraßen und Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr vorrangig geräumt – wenn nötig auch mehr als einmal. Es kann daher durchaus vorkommen, dass Nebenstraßen bei starken, lang anhaltenden Schneefällen oder Glätte erst später geräumt werden können“, erklärt der Leiter.

Die Mitarbeitenden des städtischen Baubetriebshofs waren in den letzten Tagen jeweils in zwei Schichten unterwegs. Die Fahrzeuge waren dabei jeweils zwischen 14 und 16 Stunden im Einsatz. Zusätzlich wird der Baubetriebshof auch überall dort tätig, wo im allgemeinen öffentlichen Interesse abseits der Straßen Schnee oder Glätte beseitigt werden muss. Dies gilt etwa für öffentliche Gehwege oder die Bereiche um Kitas oder Schulen. Vier Kleinschlepper und sechs Handkolonnen sind dafür im Einsatz. „Unser Bauhof hat in diesen Tagen alle Hände voll zu tun gehabt, und es ist deshalb nur logisch, dass die Räumfahrzeuge aufgrund der Priorisierung einiger Straßen auch mal später kommen“, wirbt Bürgermeister Jens Augat abschließend um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Auch der Bürger in der Pflicht

Abgesehen von Aufgaben, die die Stadt wahrnimmt, stehen aber auch die Bürger in der Pflicht. Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, ist nämlich Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Die Pflicht, Schnee zu räumen, besteht auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke. Auch dann, wenn die Grundstücke durch einen Graben, Grünstreifen, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von dem Gehweg getrennt sind.

Bei Schneefall müssen Gehwege ständig freigehalten werden. In Straßen, in denen ein Gehweg nicht vorhanden ist, gilt dies für einen ausreichend breiten Streifen von mindestens einem Meter Breite am äußersten Rand der Fahrbahn. In der Fußgängerzone muss entlang der Fassaden der anliegenden Häuser ein ausreichender Streifen von durchgängig mindestens eineinhalb Meter Breite geräumt werden.

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis acht Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens neun Uhr, durchgeführt sein. Falls die Witterung es erfordert, muss bis zwanzig Uhr wiederholt Schnee geräumt werden. Bei Glätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Chemikalien dürfen nicht verwendet werden, Streusalz nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Dies gilt insbesondere für gefährliche Stellen an Gehwegen, wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgänge, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken bzw. ähnlichen Gehwegabschnitten. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf den Fußwegen, den Fahrbahnen oder den Radwegen behindert wird. Bei der Schnee- und Eisbeseitigung sollte besonders auf das Freihalten der Hydranten als Löschwasserentnahmestellen geachtet werden.