Osterode. Harz Energie warnt: „Geben Sie keine persönlichen Daten an Fremde weiter.“ Der Versorger kennt die Maschen und Tricks unseriöser Anbieter.

„Schönen guten Tag, hier ist die Harz Energie. Wir rufen an wegen des neuen Ökostromtarifs“, meldet sich ein Mann mit ausländischem Akzent am Telefon. Er erzählt kurz, dass er vom lokalen Anbieter beauftragt sei und kommt schnell zur Sache: „Bitte gehen Sie doch mal kurz an Ihren Stromzähler und lesen sie den aktuellen Stand ab“, fordert er umgehend die Mitwirkung des Stromkunden ein. Schnell legt er auf, als dann kritische Rückfragen kommen.

Wenn am Telefon oder an der Haustüre nach Zählerständen und anderen persönlichen Daten gefragt wird, sollten alle Signallampen angehen. Denn ungewollt hat man flugs den Energieanbieter gewechselt, ohne es recht mitzubekommen. Beim Stromversorger Harz Energie kennt man die Maschen und Tricks unseriöser Anbieter. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, betont Pressesprecher Jan Mohr. Unerlaubte Kundenwerbung sei an der Tagesordnung.

„Erst in der letzten Woche hat mich eine ältere Dame aus Goslar angerufen und war ganz aufgelöst. Sie sei mehrere Tage nacheinander von einer Frau angerufen worden, die sie erst in Ruhe gelassen habe, als sie ihre Zählernummer herausgegeben hat. Damit war es passiert. Die Anruferin nutzte die Daten, um einen Stromanbieterwechsel einzuleiten. Besonders perfide: Die Kundin hatte mehrfach betont, dass sie auf jeden Fall bei Harz Energie bleiben wolle“, berichtet Mohr. Zwar sind derartige Werbeanrufe, sogenannte Cold-Calls, per Gesetz seit 2009 verboten, doch halten sich die Werber nicht daran und versuchen rechtliche Regelungen mit Tricks zu umgehen. Diese sind eigentlich immer ähnlich: Unseriöse Werber geben sich, entweder am Telefon oder an der Haustür, mit falscher Identität als Harz Energie-Mitarbeiter aus und fragen Daten ab, zum Beispiel Zählernummer und den Zählerstand zum angeblichen Abgleich. Wer sich darauf einlässt, ist schon im Gespräch. Allein mit dieser Information lässt sich laut Harz Energie ein ungewollter Wechsel des Anbieters auslösen.

Dabei sind die Hürden für einen ungewollten Anbieterwechsel niedrig: Es reicht ein Blick auf die letzte Rechnung oder auf den Zähler, um sich die notwendigen Daten dafür zu beschaffen. Vorsicht ist auch beim Preisvergleich geboten, denn vielfach werden Kunden überrumpelt, indem beim Preisvergleich mit dem örtlichen Anbieter falsche Konditionen oder andere Tarife benutzt werden. „Unser Rat: Geben Sie Fremden niemals persönliche Informationen wie Verbrauchsdaten, Konto-, Kunden- oder Zählernummer heraus und gewähren Sie Unbekannten keinen Zugang zu Strom- und Gaszählern. Unsere Mitarbeiter verkaufen nicht an der Haustür oder am Telefon. Sie können sich immer mit Betriebsausweis und Personalausweis ausweisen. Lassen Sie sich immer beides zeigen.“ Und wenn die Falle zugeschnappt hat? Sofort einen Widerruf per Einschreiben schicken.