Osterode. Corona-Pandemie: Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen ergänzt Allgemeinverfügung.

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt erneut seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Corona-Virus . In der Stadt Osterode wird der Bereich erweitert, in der die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet. Dazu gehören jetzt das Gebiet innerhalb des Innenstadtrings sowie der Kurpark . Bislang war nur ein kleinerer Bereich der Innenstadt entsprechend ausgewiesen. Das teilte die Kreisverwaltung am Mittwochabend, 18. November, unserer Zeitung mit.

Mit der Ergänzung wird die aktuelle Corona-Landesverordnung konkretisiert. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes für den Landkreis Göttingen ausgewiesene Inzidenzwert; dieser lag am 18. November bei 49,7.

Die Regelungen im Überblick

Die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Überschreiten der Inzidenzwerte gelten für die:

Stadt Göttingen für die Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes;

Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Innenstadt auf dem Boulevard (Hauptstraße) und für den „Traumspielplatz“ im Kurpark;

Stadt Osterode im Bereich innerhalb des Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark;

Stadt Herzberg für die Fußgängerzone;

Stadt Duderstadt innerhalb der Wallanlagen;

Gemeinde Seeburg für den „Traumspielplatz“;

Stadt Hann. Münden für die Innenstadt sowie für Tanzwerder und Doktorwerder.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 75 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 51. Bestandteil der Anordnung sind Kartenausschnitte, in denen die betroffenen Bereiche eingezeichnet sind.

Erläuterungen zum Inzidenzwert

Der Inzidenzwert ist ein Kennwert , ab dem festgelegte Regelungen gelten. Bei Überschreiten bestimmter Marken (35 und 50) werden verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen automatisch wirksam. Diese Maßnahmen sind in der aktuellen Corona-Landesverordnung festgelegt und durch das Gesundheitsamt für den Landkreis Göttingen räumlich konkretisiert. Es gilt ausschließlich der im Lagebericht des Landes veröffentlichte Inzidenzwert, der ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wirksam wird. Dieser Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen ist entscheidend für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.

Berechnet wird der Inzidenzwert durch die Summe der bestätigten Neuinfektionen der jeweils vergangenen sieben Tage; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohnern gesetzt. Für den Landkreis Göttingen mit seinen 328.000 Einwohnern ist beispielsweise die 50er-Marke bei 164 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.