Osterode. Die Sorge vor einer Infektion mit dem Coronavirus ist laut Zahnärztekammer unbegründet. Die Zahnbehandlung ist wieder uneingeschränkt möglich.

Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und als reine Vorsichtsmaßnahmen für Patienten und Behandlungsteams war auch die Inanspruchnahme von zahnärztlichen Behandlungen in den vergangenen Wochen auf „medizinisch dringend erforderlich“ beschränkt worden (wir berichteten). Dies hat sich ab 6. Mai wieder geändert: Patienten können wieder uneingeschränkt das gesamte und gewohnte zahnärztliche Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen. Darüber informieren Zahnarzt Florian Samoil, Vorsitzender der Kreisstelle Osterode der Zahnärztekammer Niedersachsen, und Ulrich Freye, Verantwortlicher für die Notfallbereitschaft, in einer Pressemitteilung.

„Viele Menschen hatten – und haben noch – Angst, sich im Krankenhaus oder in Arztpraxen mit dem Coronavirus zu infizieren. Diese Ängste sind in Bezug auf Zahnarztpraxen wegen der hohen Hygienestandards unbegründet“, schreiben sie und verweisen darauf, dass gerade in zahnärztlichen Praxen seit Jahrzehnten zur täglichen Routine ein Maximum an Hygienemaßnahmen gehöre, die in strengen Hygienerichtlinien festgelegt sind und ständig überprüft würden.

Schutzausrüstung ist in Zahnarztpraxen „seit je her“ Standard

Seit jeher behandeln Zahnärzte ihre Patienten mit entsprechender Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhen, Mund-Nasen-Masken, Augenschutz und unter effizienter Absaugtechnik – denn auch vor und nach „Corona“ gab und gibt es Keime, vor denen das Behandlungsteam selbst und nicht zuletzt die Patienten geschützt werden müssen, schreiben Samoil und Freye.

Daher müsse niemand aus Gründen einer Infektionsgefahrdung Befürchtungen vor einer zahnärztlichen Behandlung haben. Denn auch Abstandsregelungen in Wartezimmern und Bestellsysteme tragen zusätzlich zur Sicherheit der Patienten bei. „Darüber hinaus gilt, dass sich auch durch das Hinausschieben normaler Kontrolluntersuchungen ein großerer und vermeidbarer Behandlungsbedarf entwickeln kann. Alles in allem gibt es also genügend Gründe für die Rückkehr zur normalen Behandlungspraxis“, so die beiden Zahnärzte abschließend.

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