Osterode. Schritt für Schritt in eine neue Normalität: Niedersachsen will ab Montag, 11. Mai, weitere Corona-Beschränkungen lockern – unter Auflagen.

Die nächste Lockerung der Corona-Beschränkungen in Niedersachsen greift nach den Bund-Länder-Beratungen wie geplant am nächsten Montag, nachdem es schon am vergangenen Mittwoch Erleichterungen gab (wir berichteten). Es bleibt aber beim Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit und bei der allgemeinen Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften sowie bei der erweiterten Maskenpflicht im Landkreis Göttingen, etwa in Krankenhäusern und Heimen.

Von der kommenden Woche an dürften sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen, kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Mittwoch in Hannover an. So sei es beispielsweise möglich, dass sich zwei Paare wieder in einem Restaurant verabreden könnten. Eine Obergrenze, wie viele Menschen aus zwei Haushalten sich nun treffen könnten, sei bisher noch nicht festgelegt, sagte Weil.

Niedersachsen setzt damit die zuvor bundesweit vereinbarten Regeln zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen um. Weil betonte jedoch, dass die Kontaktbeschränkungen – wie auch bundesweit – bis zum 5. Juni beibehalten werden. Darüber hinaus sei insbesondere die 1,5 Meter-Abstandsregel das wichtigste Instrument zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Am Mittwoch öffneten in Niedersachsen unter Auflagen bereits wieder Zoos, Museen und Kinderspielplätze. Sport auf Anlagen im Freien, Gottesdienste sowie die private Kinderbetreuung sind wieder möglich. Dauercamper dürfen ihre Quartiere wieder nutzen und die Inseln sind wieder für Menschen zugänglich, die dort eine Zweitwohnung oder einen Camping-Dauerplatz besitzen. Die Kliniken können unterdessen aufgeschobene Operationen wieder aufnehmen.

Wie kann es weitergehen?

Und wie kann es weitergehen mit den Lockerungen der Corona-Auflagen? Eine Frage, die sich dieser Tage vermutlich viele Menschen stellen dürften.

Beispielsweise soll die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab 11. Mai überall ausgeweitet werden. Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer unter Auflagen in die Schule oder in die Kita zurückkehren. Auch sollen in den Kliniken, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen die Besuchsregeln gelockert werden. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wieder Besuch durch eine bestimmte definierte Kontaktperson ermöglicht werden.

Ministerpräsident Weil sagte dazu, dass das niedersächsische Gesundheitsministerium bei den Trägern von Alten- und Pflegeheimen auf das Schaffen von Besuchsmöglichkeiten für die Bewohner pochen werde. Unter strikten Schutzmaßnahmen, die die Heime gewährleisten müssen, sind diese zwar bereits wieder möglich. Einige Pflegeverbände und Träger hatten sich aus Sorge vor weiteren Infektionen allerdings zunächst zurückhaltend aufgestellt.

Auch die Gastronomie soll wieder öffnen dürfen. So sollen die Menschen vom kommenden Montag, 11. Mai, an wieder Essengehen dürfen. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sollen gemäß Niedersachsens Stufenplan mit einer Auslastung von maximal 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen dürfen. Alle Geschäfte sollen unter Auflagen wieder öffnen dürfen – ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche.

Auch soll der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlaubt werden. Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet sein.

Regionale Fallzahlen ganz wichtig

Im Zuge der Lockerungen aber werden die regionalen Fallzahlen jetzt ganz wichtig: Laut Beschluss vom Mittwoch übernehmen nämlich die Bundesländer die Verantwortung für weitere Lockerungen der Auflagen. Sie müssen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.

Da sich das Corona-Infektionsgeschehen laut Bundeskanzlerin Angela Merkel gut entwickelt hat, könne man nun über Lockerungen reden: ob Rückkehr in die Schulen, Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Fußball-Bundesliga, Wiedereröffnung von Gaststätten oder auch dem Sommerurlaub im eigenen Land.
Da sich das Corona-Infektionsgeschehen laut Bundeskanzlerin Angela Merkel gut entwickelt hat, könne man nun über Lockerungen reden: ob Rückkehr in die Schulen, Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Fußball-Bundesliga, Wiedereröffnung von Gaststätten oder auch dem Sommerurlaub im eigenen Land. © dpa | Hildenbrand, Charisius, Eisenhuth, Dittrich

Strenger als bundesweit vereinbart will Niedersachsen laut Weil im Falle eines erneuten Anstiegs der Corona-Neuinfektionen reagieren. „Ich kann Ihnen sagen, dass wir in Niedersachsen schon deutlich früher entsprechende Maßnahmen ergreifen werden“, sagte Weil. Bei einem Anstieg der Infektionen werde frühzeitig lokal oder auf Kreisebene nach der Ursache und geeigneten Gegenmaßnahmen gesucht. Welche Lockerung dann konkret und in welchem Gebiet zurückgenommen werden, sei situationsabhängig, so Weil.

Kontaktbeschränkung unverändert

Mit der in Kraft getretenen Novelle der Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurden Lockerungen der Schutzmaßnahmen wirksam. Dabei bleiben die wesentlichen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln aber unverändert in Kraft. Darauf weist der Landkreis Göttingen in einer Pressemitteilung hin.

Demnach seien physische Kontakte zu anderen Menschen als den Mitgliedern des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren; Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung seien nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird; und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sollten grundsätzlich auf zwei Personen beschränkt sein.

Corona in Osterode- Ein Überblick über die Situation vor Ort

Ausnahmen oder Bedingungen, unter denen von diesen Prinzipien abgewichen werden kann, sind in der Landesverordnung ausdrücklich definiert und wurden nun mit der Novelle ausgeweitet. So bleiben die gesellige Runde in der Gaststätte oder das Fußballspiel auf dem Sportplatz vorerst weiterhin untersagt.

Die Novelle der Landesverordnung erfordert auch die Verlängerung der Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen, mit der die Landesverordnungen ergänzt werden. Dies sind die Verfügungen zur Maskenpflicht und für Krankenhäuser und Heime. Sie gelten vorerst bis zum 3. Juni. mit dpa

Die aktuellen Corona-Regeln kompakt gibt es in einer Übersicht beim Landkreis Göttingen.