Osterode . Die neue Komposttonne ist darin noch nicht berücksichtigt, teilt die Verwaltung mit.

Der Landkreis Göttingen verschickt in diesen Tagen die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2019. Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, fällig werden sie wie bisher am 1. Juli 2019. Die Höhe der Abfallgebühren ist bereits im Herbst 2018 im Rahmen der Bürgerbefragung zur Komposttonne mitgeteilt worden. Die Jahresbescheide berücksichtigen Änderungswünsche, die bis 31. Dezember 2018 eingegangen sind. Der Landkreis Göttingen bittet um Verständnis, dass aktuell eingegangene Änderungswünsche aus technischen Gründen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Hier folgt zeitnah ein Änderungsbescheid.

Auch die Komposttonne ist in den jetzt verschickten Bescheiden noch nicht berücksichtigt. Erst nach der Aufstellung der Komposttonnen und einem damit verbundenen eventuellen Tausch des Restabfallbehälters werden Änderungsbescheide versandt. Dieses erfolgt voraussichtlich im Juni.

Für Fragen zum Abfallgebührenbescheid stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten zur Verfügung. Termine auch außerhalb der Servicezeit können vereinbart werden. Bei allen Anfragen, Änderungswünschen oder Zahlungen ist die Objektnummer, die auf dem Abfallgebührenbescheid steht, unbedingt anzugeben. Die Abfallwirtschaft Osterode ist per E-Mail unter abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de oder per Fax unter 05522/9604791 zu erreichen.