Wulften. Neben der HarzEnergie haben nun auch Einwohner aus Wulften, Hattorf, Schwiegershausen und Dorste die Möglichkeit, sich am Windpark zu beteiligen

Es geht voran beim Windpark Wulften: Inzwischen konnten die letzten Grundstücksverträge für den Windpark geschlossen werden, wie Wilhelm Sonntag von Alterric informiert. Die Feldmarkinteressentenschaft Wulften und Dorste haben die Nutzungsverträge zur Benutzung der Wege mit dem Projektierer Alterric unterschrieben.

Zuvor hat das Unternehmen die erforderlichen Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern geschlossen. Mit drei von sechs Windkraftanlagen ist das Unternehmen auf dem Hattorfer Berg zwischen Schwiegershausen und Hattorf im so genannten Bürgerwindpark bereits vertreten. Nach diesem Modell sollen auch die sieben geplanten Windkraftanlagen zwischen Wulften und Dorste betrieben werden.

Vier weitere Windkraftanlagen auf dem Hattorfer Berg geplant

Das bedeutet, dass sich neben der HarzEnergie nun auch Einwohnerinnen und Einwohner der Dörfer Wulften, Hattorf, Schwiegershausen und Dorste am Windpark beteiligen können. In einer nächsten Ausbaustufe seien vier weitere Windkraftanlagen auf dem Hattorfer Berg geplant. Und nach Abschluss der Flurbereinigung Dorste werde der Wulftener Windpark eine Erweiterung in der Dorster Feldmark erfahren, so Sonntag. Auch dieses Projekt wurde bereits dem Gemeinderat Dorste und den Dorster Feldmarksinteressenten vorgestellt. Geplant seien hier Anlagen mit einer Nennleistung von mindestens 5,5 Megawatt und einem Rotorkreis bis voraussichtlich 175 Meter.

Die Windenergie ist das wichtigste Standbein der Energiewende und leistet einen entscheidenden Anteil, um die Stromkosten weiter zu senken, so das Unternehmen. Alterric wolle, dass die Gewerbesteuer vor Ort bleibt und will mit den umliegenden Gemeinden zusätzliche Verträge schließen, um auch sie neben den Einwohnern an den Einnahmen zu beteiligen. Bis es so weit ist, seien jedoch noch einige dicke Bretter zu bohren, erklärt Wilhelm Sonntag.

Grundeigentümer müssen sich bei der Auswahl des Anbieters einig sein

Nach Abschluss der Verträge könnten weitere erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dazu zählen die Gutachten zum Schall- und Schattenwurf, Windgutachten, Boden- und Brandschutzgutachten, sowie Gutachten zum Natur- und Denkmalschutz. Die Untersuchungen zum artenschutzrechtlichen Gutachten würden bereits seit Anfang 2023 laufen und seien demnächst abgeschlossen. In jeder Planung für einen Windpark ist es das Wichtigste, zunächst alle Eigentümer in ein Boot zu holen, erklärt Wilhelm Sonntag. Denn auf vielen Flächen seien oft mehrere Planungsfirmen unterwegs, um Nutzungsverträge zu schließen. Sind sich die Grundeigentümer vor Ort nicht einig, mit wem das Projekt letztlich verwirklicht werden soll, bedeutet das oft das Aus für das ganze Vorhaben.

Bei der Auswahl, welcher Anbieter der Passende für das jeweilige Projekt ist, solle man nicht nur auf die finanziellen Einnahmen schauen. Man müsse genau hinsehen, mit wem man es in den nächsten 30 Jahren zu tun haben will. Daher ist es empfehlenswert, alle Aspekte genau zu bewerten, bevor man eine Unterschrift gibt, rät Sonntag.

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