Hattorf. Hattorfer Ratsmitglieder beraten auch über die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigung – und unterbrechen kurzfristig ihre Sitzung

Es waren die gleichen Tagesordnungspunkte wie kürzlich in der Sitzung des Betriebsausschusses der Samtgemeinde Hattorf: der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk für 2023, die Nachtragssatzung zur Wasserabgabensatzung, die Gebührenbedarfsrechnung 2023 und die Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungsabgabensatzung. Der Unterschied: Im Betriebsausschuss gingen die Beschlüsse einstimmig durch, in der jüngsten Sitzung des Hattorfer Samtgemeinderates allerdings nicht.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk für 2023 wurde mit acht Stimmen der Gruppe CDU/WZW, einer Enthaltung der GfE und neun Stimmen der SPD abgelehnt. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten hatte die Verwaltung für den Wirtschaftsplan vorgeschlagen, eine Anpassung vorzunehmen, dabei geht es um eine Anhebung der Verbrauchsgebühr auf 1,96 Euro pro Kubikmeter, bisher lag die Gebühr bei 1,85 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühr sollte bei acht Euro bleiben.

Kaiser: Aktuelle Gesamtentwicklung berücksichtigen

Hierzu sagte der Sprecher der SPD, Daniel Kaiser, dass die vorlegte Kalkulation zwar aus seiner Sicht stimmig sei, man jedoch die aktuelle Gesamtentwicklung berücksichtigen müsse. „Angesichts einer Inflationsrate von aktuell rund zehn Prozent halte ich es für falsch, die Einwohnerinnen und Einwohner mit steigenden Gebühren noch zusätzlich zu belasten, zumal die Notwendigkeit für die Samtgemeinde beziehungsweise für den Eigenbetrieb nicht gegeben ist“, so Kaiser. Paragraf 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes besage zwar, dass die Kommunen Gebühren erheben und diese die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen sollen.

Allerdings sehe der Gesetzgeber auch ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass niedrigere Gebühren erhoben werden können oder von Gebühren gar abgesehen werden könne, soweit daran ein öffentliches Interesse bestehe. „Dieses öffentliche Interesse ist hier aus meiner Sicht gegeben. Bei Beibehaltung des aktuellen Gebührensatzes entstünde im kommenden Jahr rein rechnerisch ein Defizit von knapp 27.000 Euro. Dies können wir uns aber absolut leisten, beziehungsweise kann dieser Betrag aus der Rücklage entnommen werden“, so Kaiser.

Samtgemeinde sollte in Vorleistung gehen

Aktuell betrage die Rücklage des Eigenbetriebes Wasserwerk rund 570.000 Euro, wie Kaiser sagte. „Daher bin ich der Meinung, dass hier die Samtgemeinde in Vorleistung gehen sollte oder das Risiko steigender Energiepreise tragen sollte – und nicht die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde“.

Die Sprecherin der Gruppe CDU/WZW, Karin Wode, sagte, dass in der vorangegangenen und einvernehmlichen Sitzung des Betriebsausschusses die Notwendigkeit der Wasserpreisanpassung von allen Fraktionen einstimmig gesehen worden sei. „Ich bin über die zwischenzeitlich eingetretene Meinungsänderung der SPD-Fraktion sehr verwundert. Und ich habe den Eindruck, dass es sich hier um wahltaktische Überlegungen handelt“, so Wode. Im Wirtschaftsplan habe man es mit einem Gebührenhaushalt zu tun – Gebühren könnten steigen und auch sinken. Die Sorge um die steigende Belastung der Bürger würde die Gruppe CDU/WZW teilen. Aber in diesem Fall würde man auf die tatsächliche Erhöhung in Zahlen verweisen. „Das heißt, dass es sich hier bei einem Ein-Personenhaushalt um 4,68 Euro und als Höchstbetrag der Erhöhung für einen Fünf-Personenhaushalt um 23,42 Euro pro Jahr handele. Ich denke, dass hier unsere Mitbürger Verständnis aufbringen, um unsere Wasserleitungen, Rohrnetze und unsere Brunnen kostendeckend zu betreiben“, so Wode. „Und dafür brauchen wir einen Wirtschaftsplan.“ Woraufhin der Kämmerer, Arnd Barke, dann sagte: „Wir haben jetzt keinen Wirtschaftsplan“.

Durch Ablehnung dieses Beschlussvorschlages wurde die anschließende Vorlage sechs „Nachtragssatzung zur Wasserabgabensatzung“ gegenstandslos, da sie unmittelbar miteinander zusammenhängen.

Nicht vertretbar, dass Einwohner das Risiko tragen müssen

Auch die Vorlagen acht bis neun hängen unmittelbar zusammen, hier die Gebührenbedarfsrechnung für 2023 und die Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungsabgabensatzung. Zur Nachtragssatzung sagte Daniel Kaiser, dass es hier ebenso um eine zusätzliche Belastung der Bürger gehe. „Während es bei der Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung in den Gemeinden Wulften und Elbingerode richtig und sogar verpflichtend ist, die Gebühren zu senken, kann ich eine Preissteigerung bei der Schmutzwasserentsorgung von über 18 Prozent nicht mittragen. Letztendlich ist es auch hier nicht vertretbar, das alleine die Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde das Risiko der zukünftigen Kostenentwicklung tragen müssen“, so Kaiser.

Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde sich seitens aller Ratsmitglieder einvernehmlich auf eine deutlich moderatere Gebührenanpassung geeinigt. Statt der vorgeschlagenen 4,23 Euro pro Kubikmeter für die Schmutzwasserentsorgung soll diese zukünftig 3,85 Euro pro Kubikmeter betragen. Auch bei der Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Hattorf soll die Gebühr statt der vorgeschlagenen 0,39 Euro pro Quadratmeter zukünftig 0,34 Euro pro Quadratmeter betragen. In der Gemeinde Hörden bleibt es bei den 0,16 Euro pro Quadratmeter und auch bei den Gemeinden Wulften und Hörden wurde der Verwaltungsvorlage gefolgt und eine Reduzierung der Gebühr auf 0,10 Euro pro Quadratmeter (Elbingerode) beziehungsweise 0,17 Euro pro Quadratmeter (Wulften) beschlossen.