Göttingen. Geimpft – getestet – genesen: Für Besucher und Begleitpersonen gilt ab 12. September für den Zutritt in Krankenhäuser die 3G-Regel. Auch in Herzberg.

Geimpft, getestet oder genesen: Ab Sonntag, 12. September, gelten an den Kliniken und Krankenhäusern des regionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen die 3G-Regeln auch für Begleitpersonen und Eltern von minderjährigen Patienten sowie für gesetzliche Vertreter. Unter klaren Vorgaben sind Besucher wie bisher zugelassen. An allen Kliniken und Krankenhäusern gelten unverändert die Maskenpflicht und die Einhaltung der Hygieneregeln. Das gibt Stefan Weller, Sprecher der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) in einer Pressemitteilung bekannt.

Zu dem Kliniknetzwerk gehören neben der Uni-Klinik auch die Helios Klinik Herzberg/Osterode, die Asklepios Klinik Seesen, das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende, das Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem, das Einbecker Bürgerspital, Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim und Helios Klinik Bad Gandersheim, das Klinikum Hann. Münden, das St. Martini Krankenhaus Duderstadt, das Klinikum Werra-Meißner in Eschwege und Witzenhausen.

Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen verlangt für den Zutritt in Krankenhäuser von Besuchern und Begleitpersonen die 3G-Regel, so Weller (wir berichteten). Die Partner des regionalen Kliniknetzwerks Südniedersachsen/Nordhessen hatten deshalb ursprünglich verabredet, dass ab Montag, 13. September, in den Kliniken und Krankenhäusern des Partnerverbundes neue Zutritts-Regeln gelten.

Update: Am Freitag kam eine neue Allgemeinverfügung den Kliniken zuvor, die 3G-Regeln gelten demnach bereits ab Sonntag, 12. September. Lesen Sie dazu: Corona- 3G-Regeln gelten ab Sonntag im Landkreis Göttingen

Begleitpersonen und Eltern von minderjährigen Patienten sowie gesetzliche Vertreter müssen nun ebenfalls wie alle Besucher und Begleitpersonen von erwachsenen Patienten die 3G-Regel erfüllen und einen entsprechenden Nachweis beim Zutritt in den Kliniken und Krankenhäusern vorweisen. Damit sollen Patienten geschützt und die stationäre und ambulante Krankenversorgung sichergestellt werden. Besuche von stationären Patienten sind unter den seit Juni 2021 geltenden Bedingungen weiterhin zugelassen.

Ab Sonntag gelten folgende Regelungen für den Zutritt von notwendigen Begleitpersonen erwachsener Patienten, Eltern und Begleitpersonen minderjähriger Patienten sowie sorgeberechtigten Personen, wie z.B. gesetzliche Betreuer (3G-Regel – Geimpft, Getestet, Genesen):

Vollständig Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung) benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen (Kopien von Impfnachweisen reichen nicht aus!). Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen Test (Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, der Test kann nicht in der Klinik erfolgen.

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Genesene benötigen eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes oder des Hausarztes; alternativ ist ein positiver PCR-Testnachweis vorzulegen. Dieser muss aus dem Zeitraum 180 Tage bis 28 Tage vor Besuch in der UMG stammen. Genesene, deren Infektion über 180 Tage zurückliegt, benötigen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR- oder Antigentest.

Besuchsregelungen an der Universitätsmedizin Göttingen

Weller erläutert die Besuchsregelungen speziell an der UMG im Detail: Besucher sowie Begleitpersonen von erwachsenen Patienten müssen weiterhin geimpft, getestet oder genesen sein. Neu ist: Auch Kinder ab sechs Jahren müssen für einen Besuch einen negativen Test oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen. Neu ist auch hier die 3G-Regel für Eltern, notwendige Begleitpersonen und gesetzliche Vertreter.

Ab Sonntag müssen auch folgende Gruppen von Begleitpersonen bei Zutritt in das Universitätsklinikum den Nachweis erbringen, dass sie die 3G-Regel erfüllen: Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patienten, die ein Kind zur stationären Aufnahme begleiten oder auf Station besuchen und/oder zur Begleitung selbst stationär aufgenommen werden (stationär aufgenommene Eltern oder Begleitpersonen werden bei Aufnahme durch die Klinik ebenso wie ihr Kind getestet); Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patienten, die ein Kind zur ambulanten Behandlung begleiten; sorgeberechtigte Personen, wie z.B. gesetzliche Betreuer; nicht der UMG zugehörige Personen im Kontext einer Behandlung, z.B. Therapeuten, sowie alle weiteren Personen, die keine Beschäftigten der UMG sind.

Ausnahmen: Der verpflichtende Nachweis der 3G-Regel für Eltern und Begleitpersonen gilt nicht bei Notfällen, in denen vorab kein Test eingeholt werden konnte, so z.B. bei Notfall-Aufnahmen von minderjährigen Patienten oder bei der Begleitung von nicht planbaren Geburten. In solchen Notfällen erfolgt vor Ort ein Antigen-Schnelltest, um sicherzustellen, dass keine mit Covid-infizierten Begleitpersonen Zutritt erhalten.

Während des Besuchs an der UMG gelten auch für Geimpfte, Genesene und Getestete weiterhin die Hygieneregeln: Abstandhalten, Händedesinfektion, medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Die UMG bietet routinemäßig keine Testmöglichkeiten für Besucher oder Begleitpersonen an.