Hattorf. Gute Nachrichten für die Bürger der Samtgemeinde Hattorf: Die Umsatzsteuersenkung auf Wasser soll vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Senkung der Umsatzsteuersätze für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember beschlossen (wir berichteten). Auch der Eigenbetrieb Wasserwerk der Samtgemeinde Hattorf am Harz wird die entsprechenden Änderungen umsetzen und die Umsatzsteuersenkung vollständig an die Verbraucher weitergeben. Dies teilt die Samtgemeinde-Verwaltung mit.

Da der Ablesezeitraum zwischen dem 30. Juni und dem 1. Januar 2021 liegt, werden demnach grundsätzlich die Trinkwasserlieferungen des gesamten Ablesezeitraumes 2020 dem ermäßigten Steuersatz von fünf Prozent unterworfen. Der reduzierte Umsatzsteuersatz wird dabei in der jährlichen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Die Vorauszahlungsbeträge bleiben unverändert, eine zusätzliche Ablesung der Wasserzähler ist nicht erforderlich.