Hattorf . Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die neue Satzung aus. Neu ist, dass „gefährliche Hunde“ jetzt gesondert besteuert werden.

Der Rat der Gemeinde Hattorf hat sich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine Neufassung der Hundesteuersatzung und damit einhergehend einer Anhebung der Steuer ausgesprochen. Ab Januar 2019 werden für den ersten Hund 60 Euro Hundesteuer (Erhöhung um 31,58 Prozent), für den zweiten Hund 90 Euro (plus 33,93 Prozent), für jeden weiteren Hund 132 Euro sowie für jeden gefährlichen Hund 480 Euro erhoben. Gemeindedirektor Rolf Hellwig sagte: „Ich denke, es ist eine sehr mäßige Erhöhung, die keinen Halter in den Ruin treiben wird. Sie liegt weit unter dem, was andere Kommune erheben.“

Die bisherige Hundesteuersatzung der Gemeinde Hattorf stammte aus dem Jahr 1999 (wir berichteten). Zahlreiche Regelungen dieser Satzung waren veraltet. Außerdem beinhaltete die Satzung bislang auch keine besonderen Besteuerungsregeln mit einem speziellen Steuersatz für das Halten gefährlicher Hunde. Die Hundesteuersätze waren in den letzten 18 Jahren nicht angehoben wurden.