Hattorf. In der Samtgemeinde Hattorf sind die Hundesteuern im Altkreisvergleich bisher am niedrigsten. Die höchste Hundesteuer erhebt Bad Sachsa.

In der Samtgemeinde Hattorf wurden bislang die niedrigste Hundesteuern im Vergleich aller Kommunen im Altkreis Osterode erhoben. Die höchsten Steuern zahlen Hundebesitzer in Bad Sachsa, die zweithöchsten Abgaben werden in Osterode erhoben. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für den Hattorfer Gemeinderat hervor. Das Gremium berät nämlich in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 25. September, über eine Erhöhung der Hundesteuer. Zunächst befasst sich Donnerstag um 19 Uhr der Ausschuss für Fremdenverkehr, Wirtschaft und Finanzen mit dem Vorschlag der Verwaltung für eine Neufassung der Hundesteuersatzung.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Hattorf stammt aus dem Jahr 1999. Zahlreiche Regelungen dieser Satzung sind veraltet. Außerdem beinhaltet diese Satzung auch keine besonderen Besteuerungsregeln mit einem speziellen Steuersatz für das Halten gefährlicher Hunde. In der Erläuterung zu dem Beschlussvorschlag ist zu Vergleichszwecken eine Übersicht über die Hundesteuersätze anderer Städte und Gemeinden im Altkreis aufgeführt. Dabei zeigt sich, dass die aktuell in der gesamten Samtgemeinde Hattorf gültigen Hundesteuersätze mit 45,60 Euro für den ersten Hund, 67,20 Euro für den zweiten und 97,80 Euro für jeden weiteren Hund im untersten Bereich liegen und in den letzten 18 Jahren nicht angehoben wurden.