Hannover. Knapp 10 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen fließen in den Kreis. Diese Kommunen sollen sie erhalten, dann wird ausgezahlt.

Sie sind Finanzspritzen für finanzschwache Kommunen: die Bedarfszuweisungen vom Land Niedersachsen. Insgesamt 89 Millionen Euro werden, wie Innenministerin Daniela Behrens (SPD) jetzt mitteilte, an 39 überdurchschnittlich hoch verschuldetet Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich unterstützt.

Vier Kommunen im Altkreis Osterode erhalten Geld vom Land

Auch in den Landkreis Göttingen fließen dabei knapp zehn Millionen Euro. Die größte Summe erhält die Stadt Hann.Münden mit 6.985.000 Euro, gefolgt von Herzberg (995.000 Euro), Staufenberg (565.000 Euro), Bad Lauterberg (545.000 Euro), Bad Grund (450.000 Euro) und Walkenried (265.000 Euro). In der Summe 9,7 Millionen Euro – und kein Vergleich zur Stadt Salzgitter. Diese erhält mit 10 Millionen Euro die größte Unterstützung seitens des Landes.

Ministerin Daniela Behrens sagt bei der Vorstellung: „Die Inflation und die damit verbundenen Mehrausgaben im Haushalt fordern die bereits finanzschwachen Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im besonderen Maße. Als Land Niedersachsen unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Ausgaben zu decken und Investitionsfähigkeiten aufrechtzuerhalten. Ziel ist es die Bedarfszuweisungen spätestens bis zum Jahresende an die betroffenen Kommunen auszuzahlen.“

Schulden sollen abgebaut werden

Die verschiedenen Kommunen erhalten die Zuweisungen, die von diesen beantragt werden müssen, zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen.

Allerdings gibt es die Gelder nicht ohne Gegenleistung: Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Sprich: Auch mit den Kommunen werden seitens des Landes meist Vereinbarungen getroffen, damit diese Maßnahmen treffen, um die eigene Entschuldung voranzutreiben, mehr Einnahmen zu generieren oder aber Kosten einzusparen.

58 Kommunen haben Bedarfszuweisungen beantragt

Insgesamt beantragten, wie das Innenministerium in Hannover weiter mitteilt in diesem Jahr 58 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wegen einer sogenannten „außergewöhnlichen Lage“ Bedarfszuweisungen. Mit den bewilligten Zuweisungen könne jeweils ein Anteil in Höhe von rund 17 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden, teil das Innenministerium mit.