Walkenried. Doch es gibt eine Alternative, um Gästebeiträge in der Gemeinde Walkenried zu erheben. Warum auch die Kreisverwaltung befragt wird, lesen Sie hier.

Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Gemeinde Walkenried – und er soll möglichst noch ausgebaut werden. Doch um Gästebeiträge zu erheben, gibt es gewisse Voraussetzungen. Bislang konnte dies aufgrund der Einstufung Zorges als Luftkurort erfolgen, doch eine erneute Prädikatisierung scheint zumindest nach Einschätzung des Amtes für regionale Landesentwicklung in Braunschweig unmöglich.

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Die Alternative ist, Gästebeiträge zu erheben aufgrund einer sogenannten herausragenden touristischen Bedeutung, die durch das Kloster Walkenried gegeben ist. Dafür – so stellte Karen Ruppelt, Leiterin der Tourist-Informationen in der Gemeinde Walkenried, auf der Sitzung des Tourismusausschuss dar, muss jedoch die Bedeutung der Gemeinde als Tourismusstandort bestätigt werden. Doch gerade hier spielen die Kreisverwaltung in Göttingen und das Landesamtes Pingpong bei den Zuständigkeiten wie sowohl Ruppelt als auch der Tourismusausschussvorsitzende Michael Reinboth (BISS) erklärten. Und auch in der Politik scheint zumindest in Teilen die erneute Prädikatisierung als Luftkurort trotz der eindeutigen Stellungnahme nicht ganz abgeschrieben zu sein, in Arbeitskreisen soll das Thema nunmehr weiter aufgearbeitet werden.

Intensive Begehung vor Ort

Eingangs erkläre Karen Ruppelt, dass es gemeinsam mit Verantwortlichen des Amtes für regionale Landesentwicklung eine intensive Begehung in Walkenried, Wieda und Zorge gegeben habe, bei der alle Voraussetzungen für eine erneute Prädikatisierung Zorges als Luftkurort überprüft wurden. „Ich habe das Projekt betreut, da ich noch in Zeiten von Christopher Wagner als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters in Walkenried darum gebeten wurde.“

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Die Stellungnahme, die mittlerweile vorliege – und auch den Ausschussmitgliedern seitens der Gemeindeverwaltung per E-Mail zugestellt wurde, sei deutlich und negativ zugleich, wie Michael Reinboth betonte. Unter anderem heißt es darin, dass wesentliche Voraussetzungen für eine erneute Prädikatisierung nicht gegeben seien, zitiert der Vorsitzende. So müsste die Kommune in vielen Bereichen einiges an Geld investieren, um Voraussetzungen zu erfüllen.

Kommune halt wenig Einfluss

Auf andere Voraussetzungen – wie etwa dafür, dass in Zorge eine Apotheke oder gar eine vielfältige Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten angeboten werden – hätten Verwaltung und Politik überhaupt keinen direkten Einfluss. „Das Amt rät uns dringend von einer erneuten Prädikatisierung ab, da die Voraussetzungen nicht erfüllbar sind“, fasst Michael Reinboth das Schreiben zusammen. „Das Gutachten lässt wenig Raum für Interpretationen. Es geht bei dem Thema eben um mehr, als nur gute Luft vor Ort.“

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Er erinnerte daran, dass es mit der sogenannten herausragenden touristischen Bedeutung, die durch das Kloster als Weltkulturerbe gegeben sei, auch Gästebeträge erhoben werden könnten. „Das gilt für Walkenried, wie für Zorge und Wieda gleichermaßen“, pflichtete ihm Karen Ruppelt bei.

Allerdings verwies der Ausschussvorsitzende auf ein neues Problem. Die Kommune benötige laut rechtlicher Vorgaben ein Papier, dass bestätige, dass man ein Tourismusstandort sei. Dafür habe man sich an die Kreisverwaltung in Göttingen gewandt, die wiederum an das Amt für regionale Landesentwicklung verwiesen habe, erklärt Reinboth.

Zuständigkeit ist fraglich

Doch genau aus Braunschweig sei aber die Aussage gekommen, dass man ein solches Papier benötige. „Wir wollen auch mit den Gästebeiträgen unseren Haushalt konsolidieren, aber dann muss man uns auch helfen“, fasste Michael Reinboth die verfahrene Situation zusammen.

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Karen Ruppelt nahm die Kreisverwaltung etwas in Schutz. Die Regelung mit der touristischen Bedeutung gebe es erst seit dem Jahr 2015 – und der Kreis Göttingen habe bislang wenig Berührungspunkte mit dem Thema Tourismus gehabt. „Auch dort muss man solche Verfahren erst kennenlernen.“

Aussagen überprüfen

Ausschussmitglied Klaus-Erwin Gröger (CDU) bestätigte, dass der Tourismus in Göttingen ein „Fremdwort“ sei. Allerdings sprach er sich dafür aus, eine Empfehlung seitens des Ausschusses gegen eine erneute Prädikatisierung als Luftkurort in Zorge abzugeben. „Wir haben jetzt Aussagen, die wir mit den Gesetzen checken müssen. Mich erschüttert auch nicht, dass das Gutachten so ist wie es ist. Wir sollten uns alle Punkte noch einmal genau ansehen“, lautete sein Appell.

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Dem entgegnete Karen Ruppelt, dass sie bei der Ortsbegehung mit dem Amt sehr wohl alles, was die Kommune anbiete, in die Waagschale geworfen habe. Auch sei sie in Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium in Hannover, doch die Lage sei wie in dem Schreiben beschrieben.

Der Ausschuss einigte sich darauf, das Thema in Arbeitskreisen noch einmal genauer zu beleuchten.

Die Prädikatisierung

In Niedersachsen sind aktuell 37 Heilbäder und Kurorte (davon vier mit Doppelprädikat), sechs Nordseebäder, 14 Luftkurorte und 52 Erholungs-/Küstenbadeorte staatlich anerkannt.

Unter anderem müssen bei einem Luftkurort folgende Gutachten/Analysen vorgelegt werden: Alle zehn Jahre eine bioklimatische Beurteilung sowie ebenfalls alle zehn Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen. Im Abstand von drei Jahren ist zudem eine erneute Bescheinigung darüber erforderlich, dass der Ort von Hygieneschädlingen, insbesondere von Ratten, frei ist.

Die Voraussetzungen sind hier online nachzulesen: https://bit.ly/3M5d3fU.