Walkenried. Anlieger am Mühlgraben in Walkenried dürfen das Wasser nicht abpumpen.

Die Gemeinde Walkenried weist Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen grundsätzlich nur mittels Eimern und anderen Schöpfgeräten erlaubt ist. Nicht zulässig ist dagegen der Einsatz von Pumpen.

Der Einsatz solcher verbotenen Hilfsmittel im Bereich des Mühlgrabens in Walkenried hat bereits zu Schäden wie etwa Fischsterben in angrenzenden Teichanlagen geführt. Die Anlieger des Mühlgrabens werden aus diesem Grund dringend darum gebeten, sich daran zu halten.

Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass sie entsprechende Überprüfungen veranlasst hat.