Windhausen. Maximilian Wende hat sich und seine Funktion jüngst vorgestellt. Den Bad Grunder Bau- und Umweltausschuss bewegen aber noch mehr Themen.

Seit Anfang Oktober hat die Gemeinde Bad Grund einen neuen Klimamanager. Maximilian Wende hat somit die Nachfolge von Katharina Rorig angetreten, die den Altkreis Osterode verlassen hat. Im Bau-, Umwelt- und Feuerschutzausschuss stellte Wende sich und seine Funktion vor.

Wende, der ursprünglich aus Hamburg stammt, ist 30 Jahre alt, wohnt in Bad Grund und hat in Göttingen Geografie studiert. Anhand einer kleinen Präsentation berichtete Wende über den fortschreitenden Klimawandel, der sich unter anderem global durch einen Temperaturanstieg von 1,2 Grad und in Deutschland mit plus 1,5 Grad zeige.

Erster Entwurf in drei Monaten

Bis zum Jahr 2024 werde Wende ein Konzept für die gesamte Gemeinde Bad Grund entwickeln, basierend auf verschiedenen Monitorings und unter Beteiligung der Akteure und Miteinbeziehung der Öffentlichkeit. Im Grunde sei seine Arbeit eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene Bereiche betreffe. „Ich bin gerne hierher gekommen, weil ich das Gefühl hatte, dass hier schon etwas in Sachen Klimaschutz passiert“. In ungefähr drei Monaten wolle er einen ersten Entwurf vorlegen.

Seine Stelle wird gefördert im Rahmen der Klimaschutzinitiative im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Aufnahme in Städtebauförderprogramm

Im weiteren Verlauf der Sitzung stimmte der Ausschuss einstimmig der Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu dem Gebiet „Kommunales Netzwerk Bad Grund/Osterode am Harz“ zu. Die Gemeinde Bad Grund ist zusammen mit der Stadt Osterode in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ (vormals „Kleinere Städte und Gemeinden“) aufgenommen. Die Kofinanzierung wurde zuletzt 2021 angepasst, weswegen nun aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung erforderlich ist.

Im Wesentlichen geht es bei der Stadt um die Neugestaltung eines Verbindungsweges und die erneute Kostenanpassung für die „Schachtruppvilla“.

Kostenschätzung für Gebäude „Markt 18“

Für die Gemeinde Bad Grund ist der Kostenanschlag für das Gebäude in Bad Grund „Markt 18“ anzupassen. Die vom Juni 2022 vorliegende Kostenschätzung des Architekturbüros schließt in diesem Fall mit 235.000 Euro ab. Die aktuelle Preisentwicklung, vor allem im Energiesektor, schlage auf alle Branchen und Felder durch, weswegen eine Fortsetzung der Preissteigerungen ins Jahr 2023 und darüber hinaus wahrscheinlich erscheine.

Das Projekt in Bad Grund sollte deshalb nicht nur mit 235.000 Euro hinterlegt werden, sondern mit einem „Sicherheitszuschlag“ von angenommenen pauschal 30 Prozent, also 290.000 Euro.

Dritte Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Galgen“

Einigkeit herrschte auch bei der Beschlussvorlage zur dritten Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Galgen“ in Gittelde. Im östlichen Plangebiet des Bebauungsplanes ist die Firma MPM Environment Intelligence GmbH (MPM) ansässig. Das Unternehmen ist im Bereich des Recyclings insbesondere von Elektronikschrotten tätig. Das Unternehmen weist nach eigenem Bekunden seit Jahren einen dynamischen Expansionsprozess auf.

Dieser geht mit einem Bedarf an veränderter und ergänzter Gebäudesubstanz einher. Vor diesem Hintergrund wurden in den Jahren 2010 und 2016 bereits die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Die Änderungen waren auf die damaligen jeweiligen Erfordernisse abgestellt und beschränkt. Anlass des vorliegenden 3. Änderungsverfahrens ist ein neuerliches im südlichen Bereich des Betriebsgeländes geplantes Gebäude für einen weiteren Zerkleinerer. Das Gebäude soll unmittelbar angrenzend und bündig an die dort bereits vorhandene Bebauung angebaut werden.

Bauteppich für Zukunftsplanungen anpassen

Die von MPM zunächst beantragte Befreiung von dieser Baugrenze wurde vom Landkreis abschlägig beschieden. MPM sei deshalb jetzt an die Gemeinde mit der Bitte um neuerliche Änderung des Bebauungsplanes herangetreten, so der Fachbereichsleiter Bau- und Ordnungsverwaltung, Fred Langner.

Ziel ist insbesondere durch Ausweitung der Baugrenzen eine Erhöhung der Bauflexibilität, um damit zukünftige Vergrößerungen einzelner Betriebszweige zu unterstützen. „Mit Blick auf die Planungen der Firma in der Zukunft, kann man den Bauteppich auch gleich anpassen“, so Langner. Naturschutzrechtlich habe eine Vorprüfung bereits stattgefunden. Vor der Beschlussfassung im Rat erhält der Ortsrat von Gittelde noch das Anhörungsrecht dazu.