Eisdorf. Hausbesitzer in Eisdorf, Willensen und Teichhütte können noch bis 2020 Mittel für Sanierungen an ihren Häusern erhalten.

Die Dorferneuerung für Eisdorf, Willensen und Teichhütte ist auf Antrag der Gemeinde Bad Grund verlängert worden. Hausbesitzer in den drei Orten können noch bis 2020 Mittel vom Land für Arbeiten an ihren Gebäuden erhalten. Gefördert werden Renovierungen, Instandsetzungen und Sanierungen an Dach, Fassade, Fenster oder im Umfeld des Hauses. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Dorf in seiner ursprünglichen Gestaltung zu erhalten.

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die rechtzeitig beantragt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde und für die noch keine Aufträge oder Bestellungen erteilt sind. Andernfalls wird vom Amt für Landentwicklung, das für die Dorferneuerung zuständig ist, keine Förderung erteilt. An das Amt müssen auch die Förderanträge gerichtet werden. Möglich sind auch Informations- und Beratungsgespräche für einzelne Bauvorhaben.

Erster Weg zur Gemeinde

Der erste Schritt ist der Weg zur Gemeinde, sagt Bauamtsleiter Fred Langner, der die Bedeutung der Dorfentwicklung betont: „Sie ist wichtig im Interesse unseres Ortsbildes, aber auch im Interesse der eigenen Bausubstanz.“ Hausbesitzer könnten mit bis zu 25 Prozent Förderung rechnen. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert.

Der nächste Schritt ist dann das Beratungsgespräch mit den Planungsbüros. Das erste Gespräch ist kostenlos und nicht verpflichtend. Darin erhalten Hausbesitzer Informationen zum Antragsverfahren, zu den Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen für ihr Projekt. Sollte nach der Beratung ein Förderantrag gestellt werden, ist dieser über die Gemeinde Bad Grund beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig einzureichen. Wichtig für die Antragstellung ist auch, mindestens drei Vergleichsangebote von Handwerkern beizufügen. Antragsstichtag ist jeweils der 15. September.

Damit die Förderung auch gewährt werden kann, muss der Hauseigentümer beachten, dass mit sämtlichen Maßnahmen nicht vor Antragstellung und Bewilligung begonnen werden darf und auch noch keine Aufträge oder Bestellungen erteilt werden dürfen.

Antragsvordrucke können über die Homepage des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Vordrucke und Büros

Die Vordrucke sind auch bei der Verwaltung der Gemeinde Bad Grund erhältlich und können während der Öffnungszeiten abgeholt oder unter Telefon 05327/58163 angefordert werden.

Für die Ortsteile Willensen und Teichhütte ist das Planungsgruppe Puche Stadtplanung Umweltplanung Consulting GmbH, Häuserstraße 1 in 37154 Northeim, Telefon: 05551/58905-12, dirk.puche@pg-puche.de, zuständig. Für Eisdorf ist das Planungsbüro Oeco Plan GmbH, Reintalstraße 6 in 37130 Gleichen, Telefon: 05592/927793, E-Mail: oecoplan@aol.com, Ansprechpartner.