Osterode.

Durch die organisatorische Neuaufstellung der Kreisverwaltung im neuen Landkreis Göttingen ändern sich Anlaufstellen für Bezieher von Sozialleistungen im Altkreis Osterode. Die Mitarbeiter sind ab dem 13. Januar an neuen Standorten zu erreichen. Die Umzüge finden am 11. und 12. Januar statt. In dieser Zeit sind die Ansprechpartner nicht erreichbar (wir berichteten).

Allerdings teilte die Kreisverwaltung jetzt eine Korrektur mit: Für Leistungsbezieher aus der Gemeinde Bad Grund ist hinsichtlich Arbeitslosengeld II (SGB II) das Jobcenter am Standort Osterode zuständig, und für Sozialhilfe (SGB XII) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Stadt Osterode.