Berlin. Wer ein Deutschland-Tickt fälscht und erwischt wird, muss mit einer Anzeige rechnen. So gehen die Bahnen gegen reisende Betrüger vor.

Seit dem Start des Deutschlandtickets tauchen auch zunehmend Fälschungen auf. Mal reisen Fahrgäste mit kopierten QR-Codes oder mit manipulierten Tickets, berichtet der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbands Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, über Erfahrungen von Zugbegleitern. Über die Zahl der Verstöße und Höhe des Schadens kann der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) keine Angaben machen.

„Gefälschte und von Dritten genutzte Deutschlandtickets sind seit Einführung des Tickets im Umlauf“, berichtet der Sprecher der Eisenbahngesellschaft Metronom, Richard Lemloh, dieser Redaktion. Das Unternehmen habe deshalb die Kontrollen verschärft. „Unser Personal ist dazu angehalten, sich grundsätzlich entsprechende Lichtbildausweise wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein als Legitimation vorzeigen zu lassen“, so der Sprecher.

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Alle Deutschlandtickets – digital und analog – tragen einen QR-Code sowie den Namen des Karteninhabers. Die Fahrkarte gilt nur für den Abonnenten oder die Abonnentin. Wer ein Ticket fälscht, geht ein hohes Risiko ein. Denn das Fälschen von Fahrkarten ist kein Kavaliersdelikt. „Werden Tickets gefälscht oder von Dritten genutzt, stellen wir im Regelfall auch die entsprechenden Strafanträge“, sagt Lemloh.

Deutschlandticket: Bei Fälschung droht ein Strafverfahren

Auch die Deutsche Bahn zeigt Reisende an, wenn der Verdacht auf Betrugsversuch besteht, sagte ein DB-Sprecher. „Fahrgäste mit einem gefälschten Ticket müssen mit einem Strafverfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung und Beförderungserschleichung rechnen“, sagt die Berliner Fachanwältin für Strafrecht, Vanessa Gölzer. „Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor.“

Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und darf nur von dem Abonnenten oder der Abonnentin genutzt werden.
Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und darf nur von dem Abonnenten oder der Abonnentin genutzt werden. © dpa | Hannes P Albert

Trete jemand erstmals mit der Fälschung eines Deutschlandtickets strafrechtlich in Erscheinung, sei mit einer Geldstrafe zu rechnen, erläutert Gölzer. Wie hoch die Strafe konkret ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es spielen Vorstrafen, das Verhalten bei und nach der Tat, der Hintergrund des Handelns und das Einkommen der betroffenen Person eine Rolle.

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Wird der QR-Code kopiert und digital ein anderer Name daruntergesetzt, handele es sich um eine Urkundenfälschung. Wer mit diesem verfälschten Ticket Zug fährt und es bei einer Kontrolle vorzeigt, mache sich zudem wegen Betruges und Beförderungserschleichung strafbar. Wenn man den QR-Code des Tickets einer anderen Person nutzt, würde bei einer Kontrolle ein Strafverfahren wegen Betruges und Beförderungserschleichung eingeleitet werden.

Im August und Juli haben jeweils rund 10 Millionen Fahrgäste das Deutschland-Ticket genutzt, nach rund 9,6 Millionen im Juni und 9 Millionen im Mai, teilte der VDV mit. Acht Prozent der Nutzer sind Neukunden. 42 Prozent haben vorherige Abonnements umgewandelt, 47 Prozent fuhren bereits Bus und Bahn, haben nun aber erstmals ein Abo abgeschlossen, wie die VDV-Umfrage ergab. Unklar ist unterdessen die weitere Finanzierung des Tickets. Bund und Länder wollen von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket bezahlen. Gerungen wird jedoch über die Aufteilung möglicher Mehrkosten in den Folgejahren.