Berlin. Bisher konnten Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets in Ausnahmesituationen auf Kosten der Bahn ICE fahren. Das ändert sich.

Das Deutschlandticket wurde zum 1. Mai 2023 eingeführt und hat seitdem bereits zahlreiche Menschen angelockt. Die Karte ist für den Regional- und Nahverkehr gültig und bietet gegenüber herkömmlichen Tickets einige Vorteile. Nun müssen sich Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn allerdings auf eine Änderung einstellen: In wenigen Tagen verlieren Fahrgäste, die mit dem 49-Euro-Ticket reisen, das Recht, in Ausnahmesituationen auf Kosten der Bahn Fernverkehrszüge zu nutzen.

Deutsche Bahn: Änderung beim 49-Euro-Ticket

Informationen zur Änderung sind auf der Webseite der Deutschen Bahn nachzulesen: "Ist die Nutzung von ICE/IC mit dem Deutschlandticket gestattet, wenn absehbar ist, dass man mit erheblicher Verspätung das Ziel erreicht?", lautet eine Frage im Service-Bereich. Bis zum 15. August 2023 gilt die bisher eingeblendete Antwort: "Ja, dieses Recht besteht im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte ab einer zu erwartenden Verspätung des Nahverkehrszuges von mindestens 20 Minuten."

Wie müssen Fahrgäste in diesem Fall bis Mitte August vorgehen? Für die Fahrt mit einem Fernverkehrszug muss zunächst eine Karte aus eigener Tasche bezahlt werden. Danach kann im Service-Center ein Antrag auf Erstattung gestellt werden.

Auf derselben Homepage wird zeitgleich allerdings auf die Überarbeitung der nationalen Eisenbahngesetze hingewiesen: "Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben."

Deutschlandticket künftig nicht mehr für ICE/IC gültig

Über die Regeländerung ab dem 15. August 2023 werden Kundinnen und Kunden nun folgendermaßen informiert: "Reisende mit einem Deutschlandticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen."

Im Klartext: Sollten Fahrgäste aus welchen Gründen auch immer mit einem ICE reisen, müssen Sie die Fahrt selbst zahlen – das gilt auch für Bahn-Kundinnen und -Kunden mit dem 49-Euro-Ticket. Entscheiden sich Fahrgäste bei erheblichen Verspätungen also mit einem Fernverkehrszug weiterzufahren, werden die Kosten für den Alternativzug nicht mehr von der Bahn erstattet.

Hintergrund der Änderung: Das Deutschlandticket gilt laut Paragraf 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als ein "Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt". Da das 49-Euro-Ticket also an sich schon als vergünstigte Fahrkarte angesehen wird, können Fahrgäste künftig auf keine weiteren Vergünstigungen hoffen – und zwar auch nicht bei erheblichen Bahnverspätungen.