Wolfsburg. Der Kläger wollte 70 Zeitstunden auf seinem Langzeitkonto wieder gutgeschrieben bekommen. Das Arbeitsgericht Braunschweig lehnte dies ab.

Das Zuschauer-Interesse war groß an der ersten Musterklage der IG Metall im Streit mit VW um das Kurzarbeit-Chaos und Guthaben auf Langzeit-Konten. Vertreter von Unternehmen, Betriebsrat und Gewerkschaft hörten Donnerstagmittag aufmerksam zu, was die Kammer unter Vorsitz von Richter Ingo Hundt anzumerken hatte.

Gerichtsstreit wird wohl weitergehen

Der stapelte zu Beginn der Verhandlung tief. Mit Blick auf die 70 Zeitstunden, die der Kläger auf seinem Langzeitkonto wieder gutgeschrieben bekommen wollte, meinte der Richter nicht ganz ernst gemeint, dieser Fall sei eigentlich „nicht so schrecklich spektakulär“. Tatsächlich hat das Thema grundsätzliche Bedeutung für viele Tausend betroffene VW-Mitarbeiter in der Produktion. Letztendlich hat die Kammer die Klage abgewiesen, so lautete die knappe Mitteilung eines Gerichtssprechers.

Die Kurzzusammenfassung, um was es geht: Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte VW Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die betroffenen Werker hatten allerdings in der Kurzarbeitszeit weiter Stunden auf ihren Zeitkonten angespart. Das durften sie nicht. Als VW dies Monate später bewusst wurde, wurden die Konten von den Werkern rückwirkend korrigiert. Diese mussten außerdem zu viel erhaltenes Kurzarbeitergeld zurückzahlen. VW glich dies später mit dem Entgelt aus.

VW bleibt konsequent

Eine VW-Sprecherin erklärte hierzu: „In einer Reihe von Fällen wurde diese Abrechnung und Einbringung ungeschützter Mehrarbeit aber nicht rechtzeitig innerhalb der 3-monatigen tarifvertraglichen Ausschlussfrist vorgenommen. Die Beschäftigten haben entgegen der Gesetzeslage und zu ihrem Vorteil neben Kurzarbeitergeld auch zusätzlich ihre Mehrarbeitsstunden behalten. Dieser Zustand entspricht nicht der Gesetzeslage und bevorteilt die betroffenen Beschäftigten gegenüber ihren Kollegen, bei denen die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist.“

Die IG Metall wollte mit der Musterklage gegen VW beim Arbeitsgericht Braunschweig feststellen, dass der Kläger eine Gutschrift auf seinem Langzeitkonto erhält. Die VW-Vertreter im Prozess beharrten auf dem Standpunkt, es könne nicht sein, dass der Kläger nun rückwirkend doppelt kassiere.

IG Metall will weiter klagen

Die Geschäftsführung der IG Metall erklärte, das Gericht habe sich der Auffassung des Arbeitgebers aus nicht nachvollziehbaren Gründen angeschlossen und die Klage abgewiesen. „Wir halten die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung gemachten Ausführungen für nicht überzeugend.“ Es bleibe die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Diese werde erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. „Unabhängig davon, steht schon jetzt fest, dass wir in die nächste Instanz gehen, um die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Braunschweig durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen.“

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