Berlin. Viele Arbeitnehmer bekommen im September 300 Euro vom Staat. Wer die Energiepreispauschale erhält und was dabei zu beachten ist.

  • Die Energiepauschale soll Deutschlands Bürgerinnen und Bürger entlasten
  • Insgesamt beträgt die Energiepreispauschale 300 Euro
  • Wie wird sie ausgezahlt? Und wann? Hier finden Sie alle Informationen zur Auszahlung

Das Leben in Deutschland wird seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine immer teuer. Steigende Preise für Energie und Lebensmittel treiben die Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger hoch. Mit Entlastungspaketen hat die Bundesregierung Verbrauchern bereits mit dem Tankrabatt und über das 9-Euro-Ticket finanzielle Erleichterungen verschafft. Doch diese fallen jetzt weg.

Dafür kommt eine neue Unterstützung: Ab September erhalten alle Steuerpflichtigen eine Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro überwiesen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?

Die Energiepauschale ist eine Einmalzahlung von 300 Euro brutto. Der Betrag wird mit dem Septembergehalt überwiesen. Arbeitgeber, die ihre Löhne vorschüssig bezahlen, können das Geld auch noch im Oktober überweisen. Für Menschen mit mehreren Jobs besteht nur einmal der Anspruch auf die EPP. Lesen Sie hier: Energiepauschale sorgt bei Millionen Deutschen für ein Problem.

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    Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

    Alle Menschen, die 2022 in Deutschland wohnen, hier arbeiten und Steuern bezahlen, haben Anspruch auf die Energiepauschale. Dazu zählen auch jene, die für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind. Letztere erhalten die Pauschale jedoch nicht über den Arbeitgeber, sondern im Rahmen ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022. Auch interessant: Energiepauschale nicht erhalten: Wie Sie an die 300 Euro kommen

    Energiepauschale: Welche Arbeitnehmer bekommen die 300 Euro?

    Zu den Beziehern zählen

    • Arbeiter,
    • Angestellte,
    • Auszubildende,
    • Beamte,
    • Richter,
    • Soldaten,
    • Minijobber,
    • Väter und Mütter in Elternzeit,
    • Kurzarbeiter,
    • Werkstudenten.

    Anspruchsberechtigt sind zudem Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, aber auch Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit sowie Behinderte, die in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten.

    Wird das Geld steuerfrei ausbezahlt?

    Die 300 Euro müssen versteuert werden. Es fallen Lohn- und Einkommenssteuer an, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Einkommenshöhe und Steuerklasse bleiben zwischen 300 und 158 Euro übrig – im Schnitt sind es laut Bundesfinanzministerium 193 Euro. Bei Spitzenverdienern wie Singles mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt bleiben etwa 180 Euro übrig. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz zahlt, bekommt noch weniger.

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      Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und einem Jahresgehalt von 45.000 Euro, erhält 216,33 Euro, so der Bund der Steuerzahler. Wer weniger als 10.347 Euro im Jahr verdient, muss die EPP nicht versteuern, da er sich innerhalb der Freibetragsgrenze bewegt und erhält somit den vollen Betrag von 300 Euro. Mehr zum Thema: Energiepauschale: So viel Geld bleibt netto von 300 Euro übrig

      Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?

      Auch Selbstständige und Freiberufler erhalten die EPP, müssen das Geld jedoch über die Steuererklärung geltend machen.

      Energiepauschale auch für Studenten?

      Studenten bekommen das Geld nur dann, wenn sie neben dem Studium einen Voll- oder Teilzeitjob ausüben, als Werksstudenten arbeiten oder ein bezahltes Praktikum absolvieren – und damit steuerpflichtig sind.

      Studenten bekommen die Energiepauschale nur unter bestimmten Bedingungen.
      Studenten bekommen die Energiepauschale nur unter bestimmten Bedingungen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Waltraud Grubitzsch

      Bafög-Empfänger erhalten keine Energiepauschale, dafür haben sie Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Auch ehrenamtliche Betreuer und Übungsleiter, die einen ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen, erhalten den Zuschuss.

      Wie können Rentner von der Energiepauschale profitieren?

      Rentner und Pensionäre sind grundsätzlich von der Energiepauschale ausgeschlossen. Nur wenn Senioren noch als Freiberufler, Unternehmer oder in einem aktiven Dienstverhältnis tätig sind, erhalten sie die 300 Euro.

      Wer Gewerbeeinkünfte beispielsweise durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage erzielt, hat ebenfalls Anspruch auf die EPP. Personen, die Vorruhestandsgelder bekommen oder Vorstände, die Übergangsgelder nach Beendigung eines Dienstverhältnisses beziehen, gehen leer aus. Lesen Sie auch: Rentner, Minijobber & Studenten: So kommen alle an die Energiepauschale

      Was müssen Minijobber beachten?

      Minijobber – also angemeldete geringfügig Beschäftigte – erhalten die Pauschale. Allerdings nur für ihr erstes Arbeitsverhältnis. Ein mehrfacher Bezug der EPP kann nach den geltenden Straf- und Bußgeldvorschriften bestraft werden.

      Was erhalten Arbeitnehmer im Sabbatical oder Erkrankte?

      Beschäftigte, die Krankengeld bekommen sowie unentgeltlich von der Arbeit freigestellte Arbeitnehmer in einem Sabbatical, bekommen ebenfalls die 300 Euro von ihrem Arbeitgeber überwiesen.

      Wie werden Arbeitslose berücksichtigt?

      Wer 2022 noch eine Beschäftigung hatte, dann aber arbeitslos wurde, hat Anspruch auf die Energiepreispauschale und kann sich diese über die Steuererklärung holen.

      Was erhalten Hartz-IV-Empfänger?

      Empfänger von Arbeitslosengeld II – also Hartz-IV-Empfänger – bekommen keine Energiepauschale. Stattdessen erhielten sie bereits eine Einmalzahlung von 200 Euro sowie einen Heizkostenzuschuss.

      Muss man die Energiepauschale beantragen?

      Nein. Angestellte bekommen das Geld mit ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber überwiesen. Selbstständige und Freiberufler können die Pauschale bei der nächsten Steuererklärung geltend machen.

      Warum gibt es die Energiepreispauschale?

      Die Energiepreispauschale wurde von der Regierung bereits im März als Teil eines Entlastungspakets beschlossen – und kostet unterm Strich rund 10,4 Milliarden Euro. Das Entlastungspaket soll die Preiserhöhungen bei Energie und Lebensmitteln abfedern. Aktuell plant die Koalition ein weiteres Hilfspaket, um die Menschen weiter zu entlasten, insbesondere auch Rentnerinnen und Rentner.

      Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.