Osterode. Die Jahresbescheide berücksichtigen Änderungswünsche, die bis 31. Dezember eingegangen sind.

In der kommenden Woche beginnt der Postversand der Gebührenbescheide der Abfallwirtschaft Osterode am Harz für das Jahr 2022. Das kündigte die Kreisverwaltung am Freitag an. Die Jahresbescheide berücksichtigen Änderungswünsche, die bis 31. Dezember eingegangen sind. Wenn Änderungsanträge später gestellt wurden oder erst später wirksam werden sollen, wurden diese bereits bearbeitet; auf etlichen Grundstücken wurde bereits der gewünschte Behältertausch durchgeführt.

Für den Bescheidversand konnten diese Veränderungen aber aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen werden Änderungsbescheide versandt. Hinweise zum Verständnis: Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, also auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember. Fällig werden die Gebühren am 1. Juli; Einzahlungen von Teilbeträgen sind auch vor dem Fälligkeitstermin möglich, dann bitte mit Angabe der Objektnummer (auf dem Bescheid abgedruckt).

Tipps bei Fragen:

Um Fragen zum Abfallgebührenbescheid beantworten zu können, ist ebenfalls die Angabe der Objektnummer erforderlich. Auch wenn Grundstückseigentümer ein anderes Behältervolumen bestellen oder eine Änderung der Bankverbindung melden möchten (dies ist ausschließlich schriftlich möglich) ermöglichen die Angabe der Objektnummer und ggf. der entsprechenden Behälternummern eine zügige Bearbeitung. Bei Eigentumswechseln sind beide, also alte und neue Eigentümer, binnen eines Monats zur Meldung verpflichtet.

Die Ansprechpartner der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten für Rückfragen zur Verfügung. Die Abfallwirtschaft Osterode am Harz ist erreichbar per E-Mail und per Fax 05522 960-4791. Für Besuche ist aufgrund der Corona-Pandemie jeweils ein Termin zu vereinbaren.