Osterode. Die Verwaltung passt die Vorgaben für die Maskenpflicht an. Es geht um einheitliche Zeiträume – mit einigen lokalen Ausnahmen.

Die aktuelle Corona-Landesverordnung enthält eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen bewegen und das Infektionsrisiko dadurch erhöht ist. Damit diese Örtlichkeiten klar erkennbar sind, wurden sie Anfang Dezember per Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes Göttingen festgelegt und jeweils ein Zeitraum für die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung benannt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird die Allgemeinverfügung nun angepasst, teilt die Verwaltung mit.

Die Zeiträume werden demnach weitgehend vereinheitlich – auf werktags 8 bis 19 Uhr und samstags 8 bis 17 Uhr; wenige lokal notwendige Ausnahmen sind berücksichtigt. Die bekannten räumlichen Festlegungen bleiben unverändert. Die Verfügung tritt ab sofort in Kraft.

Hier gilt unabhängig vom Inzidenzwert die Maskenpflicht

  • in der Stadt Göttingen: für die Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes, montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr;
  • in der Stadt Bad Lauterberg im Harz: für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard (Teile Hauptstraße), montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr, sowie für den „Traumspielplatz“ im Kurpark, täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr;
  • in der Stadt Osterode am Harz: im Bereich des sogenannten Innenstadtrings sowie im Kurpark, montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 17 Uhr;
  • in der Stadt Hann. Münden: für die Innenstadt sowie für Tanzwerder und Doktorwerder, montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 17 Uhr, sowie zusätzlich am 20.12.2020 (Sonntag) von 12 bis 19 Uhr;
  • in der Stadt Duderstadt: innerhalb der Wallanlagen, montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 17 Uhr;
  • in der Stadt Herzberg am Harz: für die als Fußgängerzone gekennzeichneten Bereiche, montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 17 Uhr;
  • in der Gemeinde Seeburg (Samtgemeinde Radolfshausen): für den „Traumspielplatz“, täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr.

Corona in Osterode- Ein Überblick über die Situation vor Ort