Osterode. Unabhängig vom Inzidenzwert muss ab 1. Dezember etwa in Fußgängerzonen und Innenstädten tagsüber immer eine Maske getragen werden.

Ab Dienstag, 1. Dezember, werden Änderungen der Corona-Landesverordnung wirksam. Eine wesentliche Neuerung ist die Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen bewegen und das Infektionsrisiko dadurch erhöht ist. Das berichtet die Verwaltung.

In der bisherigen Verordnung war diese Pflicht bereits enthalten, war jedoch an das Überschreiten bestimmter Marken des Inzidenzwertes (35 bzw. 50) gekoppelt. Das entfällt, damit gilt die Alltagsmaskenpflicht jetzt unabhängig vom Inzidenzwert überall dort, wo Menschen sich auf engem Raum, zum Beispiel in Fußgängerzonen, aufhalten. Damit diese Örtlichkeiten klar erkennbar sind, werden sie per Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes festgelegt und ein konkreter Zeitraum benannt.

Maskenpflicht im Landkreis Göttingen: Hier gelten die neuen Regelungen ab 1. Dezember

  • Stadt Göttingen: für die Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes; montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr.
  • Stadt Bad Lauterberg im Harz: für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard (auf der Hauptstraße) und für den „Traumspielplatz“ im Kurpark; täglich in der Zeit von 8 bis 19 Uhr.
  • Stadt Osterode am Harz: im Bereich des sogenannten Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark; montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr.
  • Stadt Hann. Münden: für die Innenstadt sowie für Tanzwerder und Doktorwerder; montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 17 Uhr.
  • Stadt Duderstadt: innerhalb der Wallanlagen; montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr.
  • Stadt Herzberg am Harz: für die als Fußgängerzone gekennzeichneten Bereiche (insbesondere Hauptstraße und Marktplatz sowie anschließende Bereiche); montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 19 Uhr.
  • Gemeinde Seeburg (Samtgemeinde Radolfshausen): für den „Traumspielplatz“; täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen greife dabei auf die Erfahrungen des vergangenen Monats zurück. Es weist die bereits bekannten Gebiete aus, in denen schon bisher bei Überschreiten des Inzidenzwertes eine Maskenpflicht galt. Hier ist nun unabhängig vom Inzidenzwert, dafür innerhalb des festgelegten Zeitraums immer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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