Göttingen. Pandemiebedingt reduzierte Behandlungen würden zu Umsatzrückgängen führen, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende des Hartmannbundes.

Der Rettungsschirm für Arztpraxen müsse verlängert werden. Das fordert Dr. med. Thomas Carl Stiller aus Adelebsen, stellvertretender Landesvorsitzender des Hartmannbundes, einem Berufsverband der Ärzte, und Göttinger FDP-Kreistagsabgeordneter, in einer Pressemitteilung im Namen seines Verbandes. Die systemrelevante ambulante medizinische Versorgung sei auch während des am 2. November begonnen Lockdowns betroffen, schreibt er. Weiter: „Ohne die Termine abzusagen oder das Leistungsangebot einzuschränken, führen pandemiebedingt abgebrochene oder reduzierte Behandlungen zu Umsatzrückgängen, weil die Praxen bestimmte Leistungen aktuell nicht erbringen können und ihre Patienten vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen wollen.“ Dies betreffe alle Praxen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung.

Obwohl die Praxen ein professionelles Hygienemanagement betreiben würden und sicher aufgesucht werden können, vermeiden viele Patienten, z.B. auch viele chronisch Kranke, notwendige Praxisbesuche, etwa zur Verlaufs- und Therapiekontrolle oder zur lebensrettenden Krebsvorsorge, schreibt Stiller. „Dieser Fallzahlrückgang und die pandemiebedingte Leistungsreduzierung schaffen bei steigenden Praxiskosten ein Defizit. Dies wird sich auch noch ins Jahr 2021 fortsetzen.“ Etliche Arztpraxen hätten schon im zweiten Quartal 2020 deutliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen.

„Die niedersächsischen Haus- und Fachärzte sind der Stabilitätsfaktor unseres Gesundheitssystems“, so der Mediziner. „Circa 90 Prozent aller Patienten – vor allem auch mit einer Corona-Infektion – werden in den Praxen diagnostiziert und behandelt. Die niedersächsischen Haus- und Fachärzte stehen nicht nur in vorderster Front gegen das Corona-Virus. Sie tragen mit ihrem Personal ein gesundheitliches und existenzielles Risiko.“ Bei Kontakt zu Patienten mit Coronainfektion bestehe nicht nur die Gefahr eine Ansteckung, sondern auch der zweiwöchigen Zwangsschließung der Arztpraxis.

Die Politik aus Niedersachsen und Gesundheitsminister Spahn würden die Krankenhäuser in der Pandemie weiterhin wirtschaftlich absichern mit der „Covid-Bettenpauschale“, so Stiller. „Wir fordern die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die Landesregierung auf, den bisherigen Rettungsschirm für Praxen bis zum 31. Juni 2021 zu verlängern und die gestiegenen Sachkosten im ambulanten Bereich im Rahmen der Vergütung besser zu berücksichtigen. Versorgungssicherheit braucht Planungssicherheit.“