Göttingen. Oberbürgermeister und Landrat in Göttingen plädieren dafür, diese Fallzahlen nicht mehr in die Göttinger Statistik aufzunehmen.

Bei der Ermittlung der Corona-Fälle für die Stadt und den Landkreis Göttingen werden die Fallzahlen aus dem Grenzdurchgangslager Friedland sowie aus der Vorquarantänestation „Rosenthaler Hof“ des Bundes bislang den Göttinger Daten zugeschrieben. Damit wirken sie sich auch auf die Sieben-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner aus.

Wie die Stadt Göttingen jetzt unserer Zeitung mitteilt, haben sich Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler und Bernhard Reuter, Landrat des Landkreises Göttingen, nun beim Niedersächsischen Sozialministerium dafür eingesetzt, dass die Fallzahlen zukünftig nicht mehr mit in die Göttinger Statistik einfließen. „Wir fordern ab sofort vom Land, dass infizierte Personen im Rosenthaler Hof und im Grenzdurchgangslager Friedland aus der Quote genommen werden. Sie leben nur kurzzeitig in unserer Region und verlassen das Durchgangslager bzw. den Rosenthaler Hof bis dahin nicht. Die Infektionsfälle sind also klar abgrenzbar“, unterstreicht OB Köhler die Forderung.

Landrat Reuter ergänzt: „Unsere Einwohnerinnen und Einwohner insbesondere in der Gemeinde Friedland leisten mit dem Grenzdurchgangslager bereits seit Jahrzehnten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Das darf indes nicht dazu führen, dass sich dort aufhaltende und infizierte Personen auf die Landkreis-Quote gedrückt werden. Das führt zu einem Ungleichgewicht, hilft niemandem und wirkt auf die Menschen vor Ort wie eine Bestrafung. Die Situation kann nicht zum Nachteil der Stadt- und Kreisbevölkerung sein, denn beide Einrichtungen könnten überall im Land stehen.“

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Inzidenzwert über 35

Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert je 100.000 Einwohner im Landkreis Göttingen inzwischen die Marke von 35 überschritten hat. Er liegt am Montag, 26. Oktober 2020, bei 39,6. Damit treten die Maßnahmen, die das Land sowie das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen benannt haben, in Kraft.

Dazu zählt beispielsweise, dass in Göttingen auf und innerhalb des Walls sowie in der Bad Lauterberger Fußgängerzone eine Alltagsmaske in der Öffentlichkeit zu tragen ist. Private Zusammenkünfte sind auf maximal 15 Personen beschränkt, in Gaststätten auf 25 Personen (wir berichteten).

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