Göttingen. Der Landkreis Göttingen bezuschusst die energetische Sanierung von Häusern, die vor 2002 gebaut wurden.

Immer mehr Besitzer von Altbauten im Landkreis Göttingen sanieren ihre Immobilien und nutzen dafür das Förderprogramm Altbausanierung. Ende April 2020 wurde der 1000. Antrag gestellt.

Seit 2011 bezuschusst der Landkreis Göttingen Hausbesitzer, die ihr Gebäude besonders energieeffizient sanieren. Hierbei werden höhere Energiestandards umgesetzt als der Gesetzgeber fordert. Die Schaffung attraktiven Wohnraums und der Schutz des Klimas werden so besonders effektiv gefördert. Die Gelder können mit bundesweiten Programmen kombiniert werden. Das Förderprogramm wird zusammen mit der Energieagentur Region Göttingen betreut.

„Seit der Schaffung dieses Förderprogrammes sehen wir nahezu jährlich eine größere Nachfrage. Das Förderprogramm Altbausanierung hilft uns, die Klimaschutzziele im Bereich der Wohngebäude zu erreichen. Zugleich stärkt es die regionale Wirtschaft, denn erfahrungsgemäß gehen 75 Prozent der Auftragsvolumina an regionale Handwerksbetriebe“, resümiert die Erste Kreisrätin und Vorsitzende der Energieagentur Region Göttingen, Christel Wemheuer. Die Fördermittel können für Heizungen mit Holzpellets, Solarwärme oder Blockheizkraftwerke beantragt werden. Wer laufend weniger heizen will, der kann bei der Energieagentur den Zuschuss für Dämmarbeiten, neue Fenster und Türen oder eine Lüftungsanlage beantragen.

Auch für Fachwerkhäuser und Baudenkmale gibt es die Unterstützung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es maximal 2.000 Euro. Mehrfamilienhäuser werden mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss beim energetischen Sanieren unterstützt. Wer den Neubaustandard erreicht, erhält einen Bonus. Die Förderung des Landkreises Göttingen ist zudem mit der Förderung der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und der seit Januar aufgestockten Bafa-Förderung kombinierbar.

Hauseigentümer erhalten bei der Energieagentur Region Göttingen eine Fördermittelberatung, Ansprechpartner ist Aaron Fraeter. Es gilt: Förderfähig sind Wohnhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 im Landkreis Göttingen gebaut worden sind. Für die Förderungen müssen die Anträge vor Baubeginn gestellt werden. Auch eine erste Gebäude-Energieberatung wird vorausgesetzt. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen kann diese Beratung für dreißig Euro in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen gibt es unter Telefon 0551/38421310 und im Internet unter www.energieagentur-goettingen.de.