Mühlhausen. Der Angeklagte hat nach Ansicht des Gerichts das Ehepaar in Nordhausen aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen getötet.

Wegen des Doppelmords an einem Ehepaar in Nordhausen (wir berichteten) ist ein 57 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mühlhausen stellte am Freitag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. „Sie haben zu Heiligabend 2018 eine schreckliche Tat begangen. Zwei Menschen mussten sterben“, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsbegründung. Der Verteidiger hatte gefordert, auf die Feststellung der Schwere der Schuld zu verzichten.

Nach Auffassung des Gerichts gab es ein Gerangel im Wohnhaus der beiden Opfer, bei dem der Angeklagte den 82-Jährigen schubste. Aus Angst, dafür Ärger zu bekommen, tötete er die 80-Jährige Ehefrau mit zwei Stichen in den Brustkorb. Sie hatte sich ihm bei dem Gerangel in den Weg gestellt. Auf der Suche nach einem Handy habe der Mann auch Geld eingesteckt. Anschließend tötete er den 82-Jährigen im Hof - ebenfalls aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen.