Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen fordert drei Jahre Freiheitsstrafe für den 70-jährigen Angeklagten aus dem Altkreis Osterode.

Ein 70-jähriger Mann aus dem Altkreis Osterode soll wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen für drei Jahre ins Gefängnis. Das hat am Montag die Staatsanwaltschaft Göttingen in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Göttingen gefordert. Der Vertreter der Strafverfolgungsbehörde sah es als erweisen an, dass der Angeklagte eine seiner Enkelinnen ab ihrem 6. Lebensjahr wiederholt missbraucht hat. Die Taten sollen sich über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren erstreckt haben.

Der Großvater habe damit schwere Schuld auf sich geladen, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe zwar ein Geständnis abgelegt, gleichzeitig aber auch versucht, die Taten schön zu reden. In dem Prozess hatte das Gericht unter anderem die Mutter der betroffenen Enkelin als Zeugin angehört. Der Angeklagte ist ihr früherer Schwiegervater. Ihre Tochter sei sowohl in den Ferien als auch an zahlreichen Wochenenden regelmäßig bei ihren Großeltern im Südharz zu Besuch gewesen und auch mit ihnen in den Urlaub gefahren, berichtete die Mutter.

„Das waren Vorzeige-Großeltern“

Da sie nach der Trennung von ihrem Mann alleinerziehend gewesen sei, sei sie froh gewesen, dass ihre Schwiegereltern so häufig eingesprungen seien: „Das waren Vorzeige-Großeltern, ich wurde immer darum beneidet.“ Sie habe nie ein schlechtes Gefühl gehabt.

Dies änderte sich, nachdem die Enkelin davon erfahren hatte, dass eine Cousine den Angeklagten des sexuellen Missbrauchs bezichtigte. Daraufhin wurde gegen den 70-Jährigen ein erstes Strafverfahren eingeleitet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist dieses Verfahren aktuell eingestellt, da die Cousine derzeit keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen wolle. Mit der Enkelin des Angeklagten hatte sie dagegen über das Erlebte gesprochen.

Die Enkelin erzählte ihrer Mutter davon und offenbarte ihr, dass sie ebenfalls sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sei: „Der Opa hat mich auch angefasst.“ Sie hätten dann Strafanzeige gegen ihren Ex-Schwiegervater erstattet, berichtete die Mutter.

„Oma kann ja nichts dafür“

Nach Angaben ihrer Tochter habe dieser die sexuellen Übergriffe mit den Worten begründet: „Oma will ja nicht mehr.“ Der Angeklagte habe der Enkelin eingeschärft, dass sie niemandem etwas davon erzählen solle. Auf die Frage der Mutter, warum sie trotz dieser Übergriffe weiter zu den Großeltern gefahren sei, habe die Tochter gesagt: „Oma kann ja nichts dafür.“ Sie habe dann ihre Schwiegermutter über die Aussagen der Enkelin informiert. Diese habe geschimpft, dass sie „alles kaputt“ machen würden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten insgesamt 16 Straftaten vor. Demnach soll der 70-Jährige unter anderem mehrfach mit seiner Enkelin Pornos angeschaut und dabei masturbiert haben. Außerdem soll er sie mehrfach sexuell missbraucht haben, wenn sie bei ihren Großeltern übernachtete. Die Großeltern hatten sie jeweils in ihrem Ehebett schlafen lassen. In diesem schlief auch ihr Opa, während die Großmutter im Wohnzimmer nächtigte. Der Angeklagte habe die Gelegenheit genutzt, um sich sexuell zu befriedigen, sagte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte hatte die Taten im Wesentlichen eingeräumt. Er habe seiner Enkelin körperlich nicht schaden wollen, ließ er über seinen Anwalt erklären. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal 22 Monaten. Diese sollte zur Bewährung ausgesetzt werden, da sein Mandant eine günstige Sozialprognose habe und aufgrund seines hohen Alters äußerst haftempfindlich sei.

„Nicht reinen Tisch gemacht“

Der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Enkelin forderte dagegen ebenso wie die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Angeklagte habe „nicht komplett reinen Tisch gemacht“ und nur das zugegeben, „was er zugeben muss“. Es sei zweifelhaft, dass sein Geständnis „wirklich von Reue getragen“ sei.