Göttingen. Eine illegale Ablagerung von Grünschnitt und Gartenabfällen wird mit bis zu 1.500 Euro Geldbuße geahndet. Dennoch kommt es immer wieder vor.

Unsachgemäß entsorgte Abfallhaufen aus Rasen- und Heckenschnitt sind für die Umwelt ein Problem. In der Annahme, Gartenabfälle seien Natur und würden problemfrei verrotten, werden immer wieder Gartenabfälle im Wald oder an Wald- und Wegrändern abgelegt. Dies ist insbesondere im Herbst immer wieder zu beobachten.

Der Landkreis Göttingen weist darauf hin, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Die Ablagerung von Gartenabfällen außerhalb des eigenen Grundstücks stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie wird, je nach Menge des Grünabfalls, mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro geahndet.

Gartenabfälle bringen das Gleichgewicht des Waldbodens durcheinander. Sickersäfte hemmen Bodenlebewesen in ihrer Zersetzungstätigkeit. In der Umgebung des Abfallhaufens breiten sich Gartenpflanzen aus, Waldbodenpflanzen werden verdrängt. Häufig sind die am Waldrand abgelegten Gartenabfälle zudem Ausgangspunkt für eine wilde Müllkippe. Eine Möglichkeit zur Verwertung von Gartenabfällen ist die Eigenkompostierung und anschließende Nutzung des Komposts im eigenen Garten.

Die Gartenabfälle im Altkreis Göttingen können auch ganzjährig kostengünstig bei den Entsorgungsanlagen Breitenberg, Dransfeld und in Kleinmengen beim Recyclinghof auf der Entsorgungsanlage Deiderode angeliefert werden.

Im Altkreis Osterode besteht neben der Eigenkompostierung und der in diesem Jahr eingeführten Komposttonne darüber hinaus die Möglichkeit, Gartenabfälle im Rahmen der Grünabfallsammlung abzugeben. Außerdem werden die kompostierbaren Abfälle ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Entsorgungsanlage Hattorf gegen Gebühr angenommen. Weitere Infos gibt es bei der Abfallberatung unter Telefon 05522/9604777.