Göttingen. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, eine Bewohnerin eines Pflegeheims vergewaltig zu haben.

Vier Monate nach Beginn eines Prozesses um ein Sexualdelikt in einem Pflegeheim im Altkreis Osterode hat das Landgericht Göttingen das Urteil verkündet. Die Kammer verurteilte den 61-jährigen Angeklagten wegen eines sexuellen Übergriffs gegenüber kranken Personen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Angaben einer Justizsprecherin blieb das Gericht mit seinem Urteil unter den Anträgen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung, die beide auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert hatten. Ursprünglich hatte sich der Angeklagte wegen Vergewaltigung verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres eine 81-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims vergewaltigt zu haben (wir berichteten).

Der 61-Jährige war einen Tag nach dem Vorfall festgenommen worden und hatte zunächst knapp vier Monate in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf in Untersuchungshaft gesessen. Später wurde der Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt.