Göttingen. Der Fußballtrainer aus dem Landkreis Göttingen soll Spielerinnen mit einer Kamera beim Duschen gefilmt haben.

Die „Spanner“-Affäre um einen Fußballtrainer aus dem Landkreis Göttingen hat jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Amtsgericht gegen den 47-Jährigen einen Strafbefehl erlassen. Weil dieser in einem Sporthaus mit einer versteckten Kamera heimlich Fußballspielerinnen beim Duschen gefilmt habe (wir berichteten), solle der Trainer eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 70 Euro (insgesamt 8.400 Euro) zahlen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Laue, mit. Außerdem sollen die Videokamera und die Datenträger mit den abgespeicherten Aufnahmen eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trainer insgesamt sechs Taten vor, die er zwischen April 2015 und Oktober 2018 begangen haben soll. Demnach soll der 47-Jährige im Duschraum eines Sporthauses eine Kamera montiert und damit Fußballspielerinnen aus mehreren Vereinen beim Duschen gefilmt haben. Insgesamt seien mehrere Dutzend Frauen betroffen gewesen, sagte Laue. Strafrechtlich sei dies als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Anfertigung von Bildaufnahmen zu werten. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Trainer dagegen Einspruch einlegen, käme es zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Göttingen.