Göttingen. Im Fall der getöteten Herzbergerin legte die Verteidigung des Sohnes Berufung gegen das Göttinger Urteil ein.

Sieben Monate lang hat sich das Landgericht Göttingen mit dem gewaltsamen Tod einer 74-Jährigen aus Herzberg beschäftigt. Jetzt geht das Verfahren gegen den 48-jährigen Sohn in eine neue Runde: Nach Angaben eines Justizsprechers haben die beiden Verteidiger gegen das kürzlich verkündete Urteil Revision eingelegt. Dies führt dazu, dass nun der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen muss. Sollte der Senat Rechtsfehler finden, müsste der Fall erneut verhandelt werden, anderenfalls würde das Urteil rechtskräftig.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 48-Jährige seine Mutter mit einem Schürhaken erschlagen hat (wir berichteten). Der Angeklagte habe die Leiche seiner Mutter in eine Folie gewickelt und in einer Blumenbank im Wohnzimmer einbetoniert. Das Gericht hatte den Angeklagten des Totschlags für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat dagegen als Mord eingestuft und eine lebenslange Haftstrafe gefordert.