Göttingen. Der Angeklagte aus dem Altkreis Osterode soll Marihuana an einen Minderjährigen verkauft haben. Der Prozess zog sich über fünf Monate hin.

Weil er einem damals 17-jährigen Jugendlichen mehrfach Marihuana verkauft haben soll, soll ein 36-jähriger Mann aus dem Altkreis Osterode für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden. Die Kammer befand den Angeklagten des Bestimmens eines Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie der mehrfachen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln für schuldig. In mehreren Fällen habe es sich um Betäubungsmittel in nicht geringer Menge gehandelt, teilte eine Justizsprecherin mit. Die Richter ordneten außerdem die Einziehung eines Mobiltelefons sowie eines Geldbetrages von rund 1800 Euro an. So hoch soll der Ertrag aus den betreffenden Taten gewesen sein.

Der Prozess hatte bereits im Januar begonnen und sich dann über fünf Monate hingezogen. Das Gericht hatte im Zuge der Beweisaufnahme zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten und des Jugendlichen gehört. Darunter befanden sich auch diverse Mitglieder des örtlichen Schützenvereins. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kannten sich der Angeklagte und der Jugendliche vom Schützenverein her.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Die Staatsanwältin hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte Ende 2016 dem heute 20-Jährigen zunächst 15 Gramm Marihuana verkauft habe. Der Kontakt brach ab, nachdem der Vater des 17-Jährigen auf dem Handy seines Sohnes den Chat-Austausch entdeckt hatte. Im Mai 2017 habe der Angeklagte dann den 17-Jährigen dafür angeworben, bei ihm Marihuana auf Kommission zu erwerben, um es dann selbst gewinnbringend weiterzuverkaufen. Der Jugendliche sei darauf eingegangen und habe mehrfach Chargen von 20 beziehungsweise 100 Gramm Marihuana bezogen. Einen Teil habe er selbst konsumiert, den übrigen Teil weiterverkauft und jeweils einen entsprechenden Gewinnanteil an den Angeklagten abgeführt. Zwei Monate später habe sein Vater die Drogen entdeckt und seinen Sohn gedrängt, zur Polizei zu gehen. Der 17-Jährige habe dann dort die Rest-Charge Marihuana abgegeben und ausgesagt.

Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Vorwürfe beruhten allein auf den Aussagen des damals 17-jährigen Zeugen. Diese seien allerdings widersprüchlich und nicht glaubhaft. Mit den Vorwürfen gegen den 36-Jährigen habe man „einem ungeliebten Mitbürger eins auswischen“ wollen.