Göttingen. Landrat Reuter sieht eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht als „formal unzulässig“ an, sieht jedoch keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Der Landkreis wird keine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen einlegen. Das hat der Kreisausschuss am Dienstag beschlossen. Das Göttinger Gericht hatte entschieden, dass der Landkreis nicht zum Protest gegen den Eichsfeldtag der NPD aufrufen darf. In einem Schreiben vom Dienstag hatte die Kreistagsgruppe aus Linken, Piraten und Die Partei Landrat Bernhard Reuter (SPD) aufgefordert, Beschwerde gegen das Göttinger Urteil einzulegen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es dem Landkreis an Verbandskompetenz fehle und somit die Zuständigkeit. Weiterhin sah das Gericht einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien. Zuvor war die NPD gerichtlich gegen den Landkreis Göttingen vorgegangen.