Landkreis lehnt Beschwerde gegen Eichsfeldtag-Urteil ab
Landkreis lehnt Beschwerde gegen Eichsfeldtag-Urteil ab
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Demonstrationszug gegen den "Eichsfeldtag" in Leinefelde.
Foto: Britta Eichner-Ramm
GöttingenLandrat Reuter sieht eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht als „formal unzulässig“ an, sieht jedoch keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Der Landkreis wird keine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen einlegen. Das hat der Kreisausschuss am Dienstag beschlossen. Das Göttinger Gericht hatte entschieden, dass der Landkreis nicht zum Protest gegen den Eichsfeldtag der NPD aufrufen darf. In einem Schreiben vom Dienstag hatte die Kreistagsgruppe aus Linken, Piraten und Die Partei Landrat Bernhard Reuter (SPD) aufgefordert, Beschwerde gegen das Göttinger Urteil einzulegen.