Duderstadt. Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers besuchte die Sparkasse Duderstadt. Er hörte sich die Sorgen angesichts neuer Regularien an.

Seit Ausbruch der Finanzmarktkrise vor zehn Jahren müssen sich kleine und mittlere Kreditinstitute ebenso wie große Banken mit einer sehr umfangreichen Regulierung beschäftigen. Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU), der anlässlich seiner Sommerreise der Sparkasse Duderstadt am Montag einen Besuch abstattete, stellte in diesem Zusammenhang klar, dass grundsätzlich gleiche Regeln für gleiche Risiken unabhängig von der Größe eines Instituts der richtige Weg seien. Ohne die Ziele der Finanzmarktregulierung aber an sich in Frage zu stellen, sprach er sich dafür aus, die Vorgaben bei kleinen Banken und Sparkassen zu vereinfachen und Ausnahmen zu ermöglichen. Schließlich gingen von kleineren Instituten mit vergleichsweise einfachen Geschäftsmodellen auch geringere Risiken für die Stabilität der Finanzen aus als von großen, international tätigen Banken. Darum setzte sich Niedersachsen über den Bundesrat für die konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips ein, damit Sparkassen sowie kleine und mittelständische Banken nicht überfordert werden.

Uwe Hacke, Vorstandsvorsitzender der Duderstädter Sparkasse, wies mit Blick auf die seit Jahresbeginn 2018 geltenden Regularien für den Wertpapierhandel auf deutlich gestiegene Melde- und Dokumentationspflichten hin. Diese bedeuten erhebliche innerbetriebliche Anstrengungen für die Sparkassen, um einerseits den Kunden die Leistung anzubieten und andererseits den Anforderungen gerecht zu werden. Auch die Einführung eines Europäischen Einlagensicherungssystems wurde thematisiert. Hier machte Minister Hilbers deutlich, dass für ihn eine Vergemeinschaftung von Risiken auf europäischer Ebene keinen Sinn mache. Zuerst seien Risiken in den Bilanzen der Banken zu reduzieren, notleidende Kredite abzubauen und Altlasten europaweit zu beseitigen. „Die Bankenbilanzen sind noch zu unterschiedlich“, stellte er fest. Vorher könne die Bankenunion aus einer einheitlichen Bankenaufsicht und -abwicklung nicht vollendet werden. Auch das Vorhandensein nationaler institutssichernder Systeme solle berücksichtigt werden, so Reinhold Hilbers weiter.