Wolfsburg. VW hat die Gehälter von 14 der 262 Betriebsräte der Volkswagen AG gekürzt. Unter ihnen ist Betriebsratschef Bernd Osterloh.

Auslöser dieses Schritts sind im Frühjahr eingeleitete Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen ehemalige und aktuelle Personalverantwortliche des Unternehmens. Darunter sind der ehemalige Personalchef Horst Neumann und sein Nachfolger Karlheinz Blessing. Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Manager Osterloh ein zu hohes Gehalt genehmigt haben sollen.

Betroffen von den nun beschlossenen Gehaltskürzungen sind ausschließlich Betriebsräte, die übertarifliche Einkünfte beziehen. Betriebsratschef Osterloh hat inklusive Bonus in der Spitze 750 000 Euro im Jahr verdient. Das darin enthaltene Grundgehalt beträgt nach eigenen Angaben rund 200 000 Euro. Nach der Kürzung erhält Osterloh 8000 Euro monatlich – also rund die Hälfte des Grundgehalts –, wie er in einem Interview mit dem Internet-Portal „igm-bei-vw“ sagte, das in der vergangenen Nacht online veröffentlicht wurde. Dieses Einkommen bekämen nun auch die anderen 13 Betriebsräte, die von der Kürzung betroffen sind. Sie hätten vor diesem Schritt des Unternehmens inklusive Bonus 200 000 Euro bis 250 000 Euro jährlich erhalten. Die Boni liegen laut Osterloh bis zur rechtlichen Klärung der Vergütungsregeln auf Eis.

Volkswagen begründete die Gehaltskürzung mit ungeklärten rechtlichen Fragen zur Betriebsratsvergütung, die zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig geführt hätten. Vorerst werde das Unternehmen Vergütungen nur bis zur obersten tariflichen Stufe auszahlen. „Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind“, sagt Konzernchef Matthias Müller in einer Mitteilung des Unternehmens. Wie es weiter heißt, strebe VW nun eine rechtliche Klärung an. Dies könne über einen externen unabhängigen Schiedsrichter erfolgen, dem auch die bereits vorliegenden Gutachten zur Verfügung gestellt würden.

Auch Osterloh sprach von ungeklärten Rechtsfragen. „Wir alle hätten gerne einfach Klarheit. Vorstände und Manager werden mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, und Betriebsräte werden in ein schlechtes Licht gerückt“, sagte Osterloh. Nach seinen Angaben bestätigen zwei Gutachten von „renommierten Arbeitsrechtsprofessoren“, dass die bisher von VW praktizierte Vergütung der Betriebsräte korrekt sei. Osterloh: „Ich denke, dass nach der jüngsten Aktion der Braunschweiger Staatsanwaltschaft einige im Unternehmen zu 110 Prozent sichergehen wollen.“ Deshalb würden die strafrechtlichen Bedenken stärker gewichtet als die Gutachten der Arbeitsrechtler.

Hier lesen Sie einen Kommentar zum Thema: Eiertanz mit Osterloh